Mi. 22.02.2023
Tempo 20 bei der Brückenwaage
Mit einem Maßnahmenbündel möchte die Marktgemeinde Hard in der Begegnungszone im Ortszentrum die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende erhöhen.
In einem ersten Schritt wurde nach einer Empfehlung des Mobilitätsausschusses und der Beschlussfassung durch den Gemeindevorstand die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Bereich zwischen dem ehemaligen Löwen, dem Gasthof „Zur Dorfhaube” und dem Rathaus von 30 km/h auf nunmehr 20 km/h reduziert.
Damit möchte die Gemeinde vor allem die Sicherheit für die vielen Kinder und erwachsenen Fußgängerinnen und Fußgänger, die tagtäglich in der Begegnungszone unterwegs sind, erhöhen. Viele besorgte Eltern hatten sich gemeldet, auch führt der Weg zum größten Kindergarten der Gemeinde, dem Kindergarten Am Dorfbach, durch die Begegnunsgzone.
Weitere Maßnahmen
Neben einer entsprechenden Beschilderung werden in einem nächsten Schritt als weitere wichtige Maßnahme auch markante Bodenmarkierungen aufgebracht: In den Einfahrtsbereichen sollen diese Markierungen motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen, dass sie nun in eine Begegnungszone einfahren und sie ihre Fahrweise entsprechend anpassen müssen. Auf Höhe der Bushaltestellen werden außerdem großflächige Markierungen auf einen Querungsbereich für Fußgängerinnen und Fußgänger aufmerksam machen.
Das gilt in der Begegnungszone
In der Gemeinde Hard wurden bislang im Bereich Brückenwaage und bei der Musikschule Begegnungszonen eingerichtet Neben der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h (Brückenwaage) bzw. 30 km/h (Musikschule) gelten in einer Begegnungszone folgende Bestimmungen:
- alle Verkehrsteilnehmenden dürfen die Fahrbahn gleichberechtigt nutzen. Hier ist eine erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme gefragt.
- Fahrzeug-Lenkerinnen und ‑lenker müssen in Begegnungszonen so fahren, dass sie Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radlerinnen und Radler weder gefährden noch behindern,
- Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen in Begegnungszonen die gesamte Fahrbahn benützen, dabei aber den Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindern.
Simone Egle BSc.
Energie & Mobilität

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Damit möchte die Gemeinde vor allem die Sicherheit für die vielen Kinder und erwachsenen Fußgängerinnen und Fußgänger, die tagtäglich in der Begegnungszone unterwegs sind, erhöhen. Viele besorgte Eltern hatten sich gemeldet, auch führt der Weg zum größten Kindergarten der Gemeinde, dem Kindergarten Am Dorfbach, durch die Begegnunsgzone.
Weitere Maßnahmen
Neben einer entsprechenden Beschilderung werden in einem nächsten Schritt als weitere wichtige Maßnahme auch markante Bodenmarkierungen aufgebracht: In den Einfahrtsbereichen sollen diese Markierungen motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen, dass sie nun in eine Begegnungszone einfahren und sie ihre Fahrweise entsprechend anpassen müssen. Auf Höhe der Bushaltestellen werden außerdem großflächige Markierungen auf einen Querungsbereich für Fußgängerinnen und Fußgänger aufmerksam machen.
Das gilt in der Begegnungszone
In der Gemeinde Hard wurden bislang im Bereich Brückenwaage und bei der Musikschule Begegnungszonen eingerichtet Neben der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h (Brückenwaage) bzw. 30 km/h (Musikschule) gelten in einer Begegnungszone folgende Bestimmungen:
- alle Verkehrsteilnehmenden dürfen die Fahrbahn gleichberechtigt nutzen. Hier ist eine erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme gefragt.
- Fahrzeug-Lenkerinnen und ‑lenker müssen in Begegnungszonen so fahren, dass sie Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radlerinnen und Radler weder gefährden noch behindern,
- Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen in Begegnungszonen die gesamte Fahrbahn benützen, dabei aber den Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindern.
Simone Egle BSc.
Energie & Mobilität
