Fr. 05.05.2023
Vogelgrippe-Virus H5N1 im Rheindelta nachgewiesen
Wie die Abteilung Veterinärangelegenheiten im Amt der Vorarlberger Landesregierung bekanntgibt, hat sich am letzten Aprilwochenende im Naturschutzgebiet Rheindelta ein auffälliges Vogelsterben ereignet. Es waren in erster Linie Lachmöwen betroffen, die vom Naturschutzverein Rheindelta und den Bauhöfen der Anrainergemeinden eingesammelt worden sind. Insgesamt konnten bisher an die 180 Stück gefunden werden. Wie eine Untersuchung an der AGES in Mödling ergeben hat, liegt bei allen stichprobenartig untersuchten Tieren eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 vor.
Bereits vor dem Vorliegen des Befundes wurden alle größeren Geflügelbetriebe in der Region vorinformiert und ersucht, ihr Geflügel im Stall zu halten. Nunmehr wurde über eine am 5. Mai kundgemachte Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel für die Gemeinden Gaißau, Höchst, Fußach und Hard erlassen.
Besonderes Augenmerk soll in diesen Gemeinden, aber auch in den anderen umliegenden Gemeinden sowie in den weiteren Bodenseeanrainergemeinden auf die ohnedies österreichweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen gelegt werden: Demnach ist Wassergeflügel getrennt von Hühnern zu halten. Geflügel soll nicht im Freien gefüttert werden und die Tränke auf Oberflächenwasser soll unterbleiben. Weiters sollen die Schuhe vor dem Betreten des Stalles desinfiziert werden oder es soll ein Wechsel des Schuhwerkes vorgenommen werden.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, einen möglichen Viruseintrag in die Ställe zu verhindern. Viruskontakt kann im Freien nicht ausgeschlossen werden, weil die Infektion von wildlebenden Vögeln wie Möwen in die Umgebung übertragen werden kann.
Hinweise für BesucherInnen des Naturschutzgebietes Rheindelta
BesucherInnen des Naturschutzgebietes Rheindelta wird empfohlen, ebenfalls ihre Schuhe nach dem Besuch gründlich zu reinigen und insbesondere mit den verwendeten Schuhen, aber auch der Bekleidung, keinesfalls Geflügelställe zu betreten. Tot aufgefundene Vögel sollen liegen gelassen und der Naturschutzverein Rheindelta oder das zuständige Gemeindeamt von der Fundstelle verständigt werden. Das geltende Leinengebot für Hunde sowie das Reitverbot im Bereich des Naturschutzgebietes ist ebenfalls dringend zu beachten.
Für Menschen stellt das aktuell in vielen Ländern Europas bei Wildvögeln vorkommende Influenza‑A Virus H5N1 keine relevante Gefahr dar. Allerdings sind Maßnahmen notwendig, um das Virus vor Hausgeflügel fernzuhalten, um die Infektion von diesen Beständen ab zu halten.
Neueste Beiträge
Alle Beiträge

Willkommen im Harder Familiennest!
In den Räumlichkeiten der ehemaligen Mittelschule Markt wurde am 12. Mai ein neues Zentrum für Familien eröffnet. Die vielfältigen Angebote für Familien in Hard können nun an einem gemeinsamen Ort angeboten werden.

Buntes Festival für Groß und Klein
Bei den „Summer Sessions” von 22. bis 24. Juni präsentiert die Kulturwerkstatt Kammgarn ihre komplette Programmvielfalt in kompakter Form an einem Wochenende.

Rechnungsabschluss 2022: Ergebnis wegweisend für kommende Jahre
Im vergangenen Jahr konnte die Marktgemeinde Hard ein positives Nettoergebnis von rund 2,3 Mio. Euro erwirtschaften.
Wie die Abteilung Veterinärangelegenheiten im Amt der Vorarlberger Landesregierung bekanntgibt, hat sich am letzten Aprilwochenende im Naturschutzgebiet Rheindelta ein auffälliges Vogelsterben ereignet. Es waren in erster Linie Lachmöwen betroffen, die vom Naturschutzverein Rheindelta und den Bauhöfen der Anrainergemeinden eingesammelt worden sind. Insgesamt konnten bisher an die 180 Stück gefunden werden. Wie eine Untersuchung an der AGES in Mödling ergeben hat, liegt bei allen stichprobenartig untersuchten Tieren eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 vor.
Bereits vor dem Vorliegen des Befundes wurden alle größeren Geflügelbetriebe in der Region vorinformiert und ersucht, ihr Geflügel im Stall zu halten. Nunmehr wurde über eine am 5. Mai kundgemachte Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel für die Gemeinden Gaißau, Höchst, Fußach und Hard erlassen.
Besonderes Augenmerk soll in diesen Gemeinden, aber auch in den anderen umliegenden Gemeinden sowie in den weiteren Bodenseeanrainergemeinden auf die ohnedies österreichweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen gelegt werden: Demnach ist Wassergeflügel getrennt von Hühnern zu halten. Geflügel soll nicht im Freien gefüttert werden und die Tränke auf Oberflächenwasser soll unterbleiben. Weiters sollen die Schuhe vor dem Betreten des Stalles desinfiziert werden oder es soll ein Wechsel des Schuhwerkes vorgenommen werden.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, einen möglichen Viruseintrag in die Ställe zu verhindern. Viruskontakt kann im Freien nicht ausgeschlossen werden, weil die Infektion von wildlebenden Vögeln wie Möwen in die Umgebung übertragen werden kann.
Hinweise für BesucherInnen des Naturschutzgebietes Rheindelta
BesucherInnen des Naturschutzgebietes Rheindelta wird empfohlen, ebenfalls ihre Schuhe nach dem Besuch gründlich zu reinigen und insbesondere mit den verwendeten Schuhen, aber auch der Bekleidung, keinesfalls Geflügelställe zu betreten. Tot aufgefundene Vögel sollen liegen gelassen und der Naturschutzverein Rheindelta oder das zuständige Gemeindeamt von der Fundstelle verständigt werden. Das geltende Leinengebot für Hunde sowie das Reitverbot im Bereich des Naturschutzgebietes ist ebenfalls dringend zu beachten.
Für Menschen stellt das aktuell in vielen Ländern Europas bei Wildvögeln vorkommende Influenza‑A Virus H5N1 keine relevante Gefahr dar. Allerdings sind Maßnahmen notwendig, um das Virus vor Hausgeflügel fernzuhalten, um die Infektion von diesen Beständen ab zu halten.