
Um die Sicherheit für schwache Verkehrsteilnehmer:innen, wie Radfahrer:innen, Fußgänger:innen und Schüler:innen zu erhöhen, führt die Gemeindepolizei regelmäßig Geschwindigkeitsüberwachungen mittels mobilem Radarmessgerät durch.
Die generelle Höchtsgeschwindigkeit im Ortsgebiet beträgt 40 km/h, davon ausgenommen sind die 30 km/h-Zonen.
Zu einer Anzeige kommt es erst ab einer Überschreitung von mindestens 12 km/h der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Bei einer Anzeige wird die
gesetzliche Messtoleranz von 3 km/h abgezogen.
Um den nächtlichen Rasern zu Leibe zu rücken, werden regelmäßig Schwerpunktaktionen durchgeführt.