
Voraussetzung:
Wer einen Antrag auf Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt stellt, muss volljährig sein und den
Hauptwohnsitz in Österreich haben. Das Haushalts-Nettoeinkommen des Antragstellers oder der Antragstellerin, also das Einkommen aller im Haushalt
lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Genauere Informationen finden Sie auf den Seiten des zuständigen ORF Gebühren Info
Service (GIS)
Außerdem müssen Anspruchsberechtigte eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Pflegegeld
- Pension
- Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz
- Studienbeihilfe
- Sozialhilfe oder ähnliches
Der Antrag wird mittels eines Formulars gestellt, dem verschiedene Dokumente beizufügen sind. Die Unterlagen werden an das GIS geschickt. Wird der
Antrag positiv erledigt, sind Sie für maximal 36 Monate von den Gebühren befreit. Beantragen Sie einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt und wird dieser
Antrag positiv erledigt, erhalten Sie einen Gutschein, den Sie Ihrem Telefonanbieter weiterleiten müssen. Weitere Informationen erhalten Sie im
Rathaus, Abteilung Soziales, oder auch im unten angeführten Link.
weitere Informationen
Rundfunkgebühren - Befreiungsformular