
Sozialhilfe ist die staatliche Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens.
Arten der Sozialhilfe
Ausreichender Lebensunterhalt
Der ausreichende Lebensunterhalt umfasst den Aufwand für die gewöhnlichen Bedürfnisse (Unterkunft, Nahrung, Bekleidung, Körperpflege). Der Richtsatz
hierfür wird von der Vorarlberger Landesregierung in der Sozialhilfeverordnung jährlich neu bemessen.
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst Maßnahmen zur Bewältigung von außergewöhnlichen Schwierigkeiten in den persönlichen, familiären oder
sozialen Verhältnissen eines Menschen wie z.B.: Hilfe zur Schaffung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen,
Krankenhilfe, Hilfe für pflegebedürftige und alte Menschen
Bestattungskosten
Die Kosten einer einfachen Bestattung werden übernommen soweit diese nicht aus dessen Vermögen getragen werden können und für die nicht andere Personen
oder Einrichtungen aufkommen können (siehe auch Bestattungsgesetz).
Ersatz durch den Empfänger der Sozialhilfe:
Der Empfänger der Sozialhilfe hat die aufgewendeten Kosten zu ersetzen
wenn er ausreichendes Einkommen oder Vermögen erhält
wenn er Einkommen oder Vermögen besitzt, das zum Zeitpunkt der Gewährung der Sozialhilfe nicht bekannt war
wenn die Kosten deshalb entstanden sind, weil er seine eigenen Kräfte und Mittel nicht eingesetzt hat.
Die Verbindlichkeit zum Ersatz der Kosten geht auf den Nachlass des Empfängers der Sozialhilfe über.
Grundsätzliches:
Leistungen der Sozialhilfe sind subsidiär, d.h. Leistungen nach Spezialgesetzen wie Jugendfürsorge-, Heeresversorgungs-, Arbeitsmarktförderungs-,
Wohnbeihilfe-, Bestattungsgesetz etc. gehen vor. Hilfe ist nur so weit zu gewähren, als diese Leistungen den Bedarf des Hilfsbedürftigen nicht decken
bzw. dass dieser Bedarf nicht durch unterhaltspflichtige Angehörige gem. ABGB (z.B. Eltern, Kinder) abgedeckt werden.
Institut für Soziale Dienste