Erklärung zur Barrierefreiheit Die Marktgemeinde Hard ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I Nr. 59/2019 idgF sowie § 10a des Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.hard.at (Stand: 24.02.2026).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
b) Unverhältnismäßige Belastung
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08.10.2025 erstellt. Die Bewertung erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 Konformitätsstufe AA. Die grundlegenden Komponenten wurden unter anderem mit „Siteimprove“ sowie „Axe DevTools“ getestet.
Feedback und Kontaktangaben
Die Marktgemeinde Hard ist bemüht, ihr Online-Angebot laufend zu verbessern. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, kontaktieren Sie uns bitte per E‑Mail:
E‑Mail-Adresse: oeffentlichkeitsarbeit@hard.at Betreff: Meldung einer Barriere in der Website
Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und nennen Sie die URL(s) der betroffenen Seite oder des Dokuments. Wenn Ihr Anliegen nicht binnen zwei Monaten zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie eine Beschwerde einreichen.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Letzte Aktualisierung: 24.02.2026 Für den Inhalt verantwortlich: Marktgemeinde Hard