Mo. 22.04.2024
Informationen zur EU-Wahl
Am 9. Juni findet in Österreich die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
- Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie
- spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
- Österreicherin/Österreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin/Auslandösterreicher
- am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
- kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Amtliche Wahlinformation
Jedem/r Wahlberechtigten wird ab Mitte Mai eine „amtliche Wahlinformation“, welche den amtlichen Wahlausweis beinhaltet, per Post zugestellt. Diese beinhaltet die Information über die Wahlzeit und Ihr zuständiges Wahllokal. Bitte nehmen Sie diese Wahlinformation samt einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein usw.) mit ins Wahllokal.
Sollten Sie keine „amtliche Wahlinformation“ per Post erhalten, können Sie Ihre Stimme selbstverständlich trotzdem mit einem amtlichen Lichtbildausweis in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben.
Beantragung von Wahlkarten
Harder Wahlberechtigte können bei voraussichtlicher Verhinderung am Wahltag (ortsabwesend, aus gesundheitlichen Gründen) eine Wahlkarte beantragen. Senden Sie uns hierzu bitte den entsprechenden Abschnitt in der Wahlinformation per Post zu oder geben ihn persönlich und gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Meldeamt im Rathaus ab. Eine Beantragung kann auch online unter www.meinewahlkarte.at erfolgen. Online muss die Beantragung bis zum vierten Tag vor der EU-Wahl (5. Juni 2024) erfolgen, bei persönlicher Beantragung beim Meldeamt bis zwei Tage vorher (7. Juni, 12 Uhr).
Schriftlich beantragte Wahlkarten werden von uns eingeschrieben an die von Ihnen angegebene Adresse versendet. Beachten Sie bitte, dass Sie die Wahlkarte gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Poststelle abholen müssen. Für verloren gegangene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten können keine Duplikate ausgestellt werden. In diesem Fall verlieren Sie auch die Möglichkeit Ihrer Stimmabgabe.
Sollten Sie noch weitere Fragen rund um die kommende EU-Wahl haben, können Sie sich gerne an die Abteilung Bürgerservice & Soziales, Matthias Österle, T 05574÷697−238 wenden.
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- Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie
- spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
- Österreicherin/Österreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin/Auslandösterreicher
- am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
- kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Amtliche Wahlinformation
Jedem/r Wahlberechtigten wird ab Mitte Mai eine „amtliche Wahlinformation“, welche den amtlichen Wahlausweis beinhaltet, per Post zugestellt. Diese beinhaltet die Information über die Wahlzeit und Ihr zuständiges Wahllokal. Bitte nehmen Sie diese Wahlinformation samt einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein usw.) mit ins Wahllokal.
Sollten Sie keine „amtliche Wahlinformation“ per Post erhalten, können Sie Ihre Stimme selbstverständlich trotzdem mit einem amtlichen Lichtbildausweis in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben.
Beantragung von Wahlkarten
Harder Wahlberechtigte können bei voraussichtlicher Verhinderung am Wahltag (ortsabwesend, aus gesundheitlichen Gründen) eine Wahlkarte beantragen. Senden Sie uns hierzu bitte den entsprechenden Abschnitt in der Wahlinformation per Post zu oder geben ihn persönlich und gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Meldeamt im Rathaus ab. Eine Beantragung kann auch online unter www.meinewahlkarte.at erfolgen. Online muss die Beantragung bis zum vierten Tag vor der EU-Wahl (5. Juni 2024) erfolgen, bei persönlicher Beantragung beim Meldeamt bis zwei Tage vorher (7. Juni, 12 Uhr).
Schriftlich beantragte Wahlkarten werden von uns eingeschrieben an die von Ihnen angegebene Adresse versendet. Beachten Sie bitte, dass Sie die Wahlkarte gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Poststelle abholen müssen. Für verloren gegangene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten können keine Duplikate ausgestellt werden. In diesem Fall verlieren Sie auch die Möglichkeit Ihrer Stimmabgabe.
Sollten Sie noch weitere Fragen rund um die kommende EU-Wahl haben, können Sie sich gerne an die Abteilung Bürgerservice & Soziales, Matthias Österle, T 05574÷697−238 wenden.