Di. 04.02.2025
Informationen zur Gemeinde- und Bürgermeisterwahl 2025
Am 16. März findet in Vorarlberg die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025 statt.
In Hard sind alle Personen wahlberechtigt, die am Stichtag 30. Dezember
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- mit Hauptwohnsitz in Hard gemeldet sind,
- spätestens am Wahltag, 16. März, das 16. Lebensjahr vollenden (jüngste:r Wähler:in somit am 16. März 2009 geboren),
vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Bitte beachten Sie: Auslandsvorarlberger:innen (ehemalige Landesbürger:innen) sind bei der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl nicht wahlberechtigt!
Wann und wo kann in Hard gewählt werden?
Am Wahlsonntag, 16. März, sind in den acht Harder Wahlsprengeln die barrierefreien Wahllokale jeweils in der Zeit von 8 bis 13 Uhr für Sie geöffnet. Hier die Wahllokale im Überblick:
1. Rathaus, Marktstraße 18
2. Schule am See, Seestraße 58
3. Kindergarten Falkenweg, Falkenweg 20
4. Kindergarten Falkenweg, Falkenweg 20
5. Schule Mittelweiherburg, Flurstr. 10
6. Kindergarten Hofsteig, Hofsteigstr. 146
7. Kindergarten Hofsteig, Hofsteigstr. 146
8. Sozialsprengel, Ankergasse 24
Amtliche Wahlinformation
Allen Wahlberechtigten wird frühestens Ende Februar die „Amtliche Wahlinformation“, welche den amtlichen Wahlausweis und die beiden Stimmzettel (Gemeindevertretung und Bürgermeister) beinhaltet, per Post zugestellt. Darin sind auch alle notwendigen Informationen über die Wahlzeit und das zuständige Wahllokal sowie ein eigener Abschnitt für die Beantragung einer Wahlkarte enthalten.
Für eine persönliche Stimmabgabe bringen Sie bitte den Abschnitt „Wahlausweis“ samt den beiden Stimmzetteln, sowie unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis usw.) mit ins Wahllokal.
Sollten Sie keine „amtliche Wahlinformation“ per Post erhalten, können Sie Ihre Stimme trotzdem in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihren amtlichen Lichtbildausweis.
Wie wähle ich richtig?
Eine Stimme für die Wahl des/der Bürgermeisters:in ist gültig, wenn Sie auf dem entsprechenden Stimmzettel neben dem/der bevorzugten Bürgermeisterkandidat:in ein X in den Kreis setzen.
Eine Stimme für die Wahl der Gemeindevertretung ist dann gültig, wenn Sie auf dem Stimmzettel zur Wahl der Gemeindevertretung ein X neben die bevorzugte Partei setzen.
Außerdem können Sie den Wahlwerber:innen der von Ihnen gewählten Partei eine Vorzugsstimme geben. Sie haben die Möglichkeit, fünf Vorzugsstimmen zu vergeben, die Sie auf mehrere Wahlwerber:innen aufteilen können. Einem/einer Wahlwerber:in können Sie höchstens zwei Vorzugsstimmen geben. Setzen Sie für jede Vorzugsstimme bitte ein X in das Kästchen neben dem/der bevorzugten Wahlwerber:in ein.
Beantragung von Wahlkarten
Bei voraussichtlicher und begründeter Verhinderung am Wahltag, etwa aus gesundheitlichen Gründen, bei Ortsabwesenheit oder bei berufsbedingter Verhinderung, können Wahlkarten ab dem Tag der Wahlausschreibung bei der Gemeinde Hard wie folgt beantragt werden:.
- Schriftlich mittlels personalisierter Anforderungskarte oder über die Internetmaske www.meinewahlkarte.at bis zum vierten Tag vor der Wahl (Mi., 12. März 2025). Die entsprechende Legitimation erfolgt entweder mittels ID Austria, mit Ihrer Reisepassnummer, mit einem gescannten Lichtbildausweis oder mit dem Antragscode aus Ihrer amtlichen Wahlinformation.
- Mündlich – das bedeutet persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis, nicht aber telefonisch – bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Fr., 14. März 2025, 12:00 Uhr).
Erhältlich sind die Wahlkarten voraussichtlich ab dem 24. Februar 2025 während der Öffnungszeiten des Rathauses in der Abteilung Bürgerservice.
Bei Online-Beantragungen werden die Wahlkarten sofort nach Verfügbarkeit aller dafür notwendigen Drucksorten ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Anschrift versendet. Der Wahlkartenversand erfolgt mittels eingeschriebener Postsendung, sofern der Antrag nicht mittels digitaler Signatur (Bürgerkarte, ID-Austria oder Handy-Signatur) eingereicht wurde.
Infos rund um die Wahlkarte
- Wie schon bei den vergangenen Wahlen, ist es auch bei dieser Wahl möglich, unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte direkt im Rathaus mittels Briefwahl zu wählen und die verschlossene sowie unterschriebene Wahlkarte abzugeben. Hierzu stehen Wahlkabinen für Sie bereit.
- Selbstverständlich kann die Wahlkarte aber auch später in jeden Postbriefkasten eingeworfen bzw. auf dem Postamt oder dem Gemeindeamt abgegeben werden.
- Bitte bedenken Sie die Dauer des Postweges. Jedenfalls muss die Wahlkarte am Wahltag, 16. März 2025, spätestens um 13 Uhr beim Gemeindeamt eingelangt sein.
- Mit einer Wahlkarte ist die Stimmabgabe nur per Briefwahl oder in einem Wahllokal in Hard möglich. Das Wählen in einer anderen Gemeinde ist nicht möglich.
Fahrtkostenersatz
Für Student:innen, Schüler:innen und Lehrlinge wird wie schon bei den vorangegangenen Wahlen kein Fahrtkostenersatz ausbezahlt.
Matthias Österle
Leitung Abteilung Bürgerservice & Soziales
Michaela Berthold
Meldeamt, Pässe, Strafregister & Wahlangelegenheiten
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Am 16. März findet in Vorarlberg die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025 statt.
In Hard sind alle Personen wahlberechtigt, die am Stichtag 30. Dezember
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- mit Hauptwohnsitz in Hard gemeldet sind,
- spätestens am Wahltag, 16. März, das 16. Lebensjahr vollenden (jüngste:r Wähler:in somit am 16. März 2009 geboren),
vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Bitte beachten Sie: Auslandsvorarlberger:innen (ehemalige Landesbürger:innen) sind bei der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl nicht wahlberechtigt!
Wann und wo kann in Hard gewählt werden?
Am Wahlsonntag, 16. März, sind in den acht Harder Wahlsprengeln die barrierefreien Wahllokale jeweils in der Zeit von 8 bis 13 Uhr für Sie geöffnet. Hier die Wahllokale im Überblick:
1. Rathaus, Marktstraße 18
2. Schule am See, Seestraße 58
3. Kindergarten Falkenweg, Falkenweg 20
4. Kindergarten Falkenweg, Falkenweg 20
5. Schule Mittelweiherburg, Flurstr. 10
6. Kindergarten Hofsteig, Hofsteigstr. 146
7. Kindergarten Hofsteig, Hofsteigstr. 146
8. Sozialsprengel, Ankergasse 24
Amtliche Wahlinformation
Allen Wahlberechtigten wird frühestens Ende Februar die „Amtliche Wahlinformation“, welche den amtlichen Wahlausweis und die beiden Stimmzettel (Gemeindevertretung und Bürgermeister) beinhaltet, per Post zugestellt. Darin sind auch alle notwendigen Informationen über die Wahlzeit und das zuständige Wahllokal sowie ein eigener Abschnitt für die Beantragung einer Wahlkarte enthalten.
Für eine persönliche Stimmabgabe bringen Sie bitte den Abschnitt „Wahlausweis“ samt den beiden Stimmzetteln, sowie unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis usw.) mit ins Wahllokal.
Sollten Sie keine „amtliche Wahlinformation“ per Post erhalten, können Sie Ihre Stimme trotzdem in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihren amtlichen Lichtbildausweis.
Wie wähle ich richtig?
Eine Stimme für die Wahl des/der Bürgermeisters:in ist gültig, wenn Sie auf dem entsprechenden Stimmzettel neben dem/der bevorzugten Bürgermeisterkandidat:in ein X in den Kreis setzen.
Eine Stimme für die Wahl der Gemeindevertretung ist dann gültig, wenn Sie auf dem Stimmzettel zur Wahl der Gemeindevertretung ein X neben die bevorzugte Partei setzen.
Außerdem können Sie den Wahlwerber:innen der von Ihnen gewählten Partei eine Vorzugsstimme geben. Sie haben die Möglichkeit, fünf Vorzugsstimmen zu vergeben, die Sie auf mehrere Wahlwerber:innen aufteilen können. Einem/einer Wahlwerber:in können Sie höchstens zwei Vorzugsstimmen geben. Setzen Sie für jede Vorzugsstimme bitte ein X in das Kästchen neben dem/der bevorzugten Wahlwerber:in ein.
Beantragung von Wahlkarten
Bei voraussichtlicher und begründeter Verhinderung am Wahltag, etwa aus gesundheitlichen Gründen, bei Ortsabwesenheit oder bei berufsbedingter Verhinderung, können Wahlkarten ab dem Tag der Wahlausschreibung bei der Gemeinde Hard wie folgt beantragt werden:.
- Schriftlich mittlels personalisierter Anforderungskarte oder über die Internetmaske www.meinewahlkarte.at bis zum vierten Tag vor der Wahl (Mi., 12. März 2025). Die entsprechende Legitimation erfolgt entweder mittels ID Austria, mit Ihrer Reisepassnummer, mit einem gescannten Lichtbildausweis oder mit dem Antragscode aus Ihrer amtlichen Wahlinformation.
- Mündlich – das bedeutet persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis, nicht aber telefonisch – bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Fr., 14. März 2025, 12:00 Uhr).
Erhältlich sind die Wahlkarten voraussichtlich ab dem 24. Februar 2025 während der Öffnungszeiten des Rathauses in der Abteilung Bürgerservice.
Bei Online-Beantragungen werden die Wahlkarten sofort nach Verfügbarkeit aller dafür notwendigen Drucksorten ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Anschrift versendet. Der Wahlkartenversand erfolgt mittels eingeschriebener Postsendung, sofern der Antrag nicht mittels digitaler Signatur (Bürgerkarte, ID-Austria oder Handy-Signatur) eingereicht wurde.
Infos rund um die Wahlkarte
- Wie schon bei den vergangenen Wahlen, ist es auch bei dieser Wahl möglich, unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte direkt im Rathaus mittels Briefwahl zu wählen und die verschlossene sowie unterschriebene Wahlkarte abzugeben. Hierzu stehen Wahlkabinen für Sie bereit.
- Selbstverständlich kann die Wahlkarte aber auch später in jeden Postbriefkasten eingeworfen bzw. auf dem Postamt oder dem Gemeindeamt abgegeben werden.
- Bitte bedenken Sie die Dauer des Postweges. Jedenfalls muss die Wahlkarte am Wahltag, 16. März 2025, spätestens um 13 Uhr beim Gemeindeamt eingelangt sein.
- Mit einer Wahlkarte ist die Stimmabgabe nur per Briefwahl oder in einem Wahllokal in Hard möglich. Das Wählen in einer anderen Gemeinde ist nicht möglich.
Fahrtkostenersatz
Für Student:innen, Schüler:innen und Lehrlinge wird wie schon bei den vorangegangenen Wahlen kein Fahrtkostenersatz ausbezahlt.