Am 13. Oktober findet die Wahl zum Vorarlberger Landtag statt.
In Hard sind alle Personen wahlberechtigt, die am Stichtag 16. Juli
Wahlberechtigt sind weiters alle ehemaligen Landesbürger:innen (sogenannte „Auslandsvorarlberger:innen“), sofern sie einen Antrag (Fristende 16. August 2024) auf Eintragung in die Wählerkartei gestellt haben und folgende Voraussetzungen erfüllen: wenn sie unmittelbar vor Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland Landesbürger:innen waren, wenn ihr Hauptwohnsitz nach wie vor im Ausland begründet ist und wenn die Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt.
Bitte beachten Sie: Nichtösterreichische EU-Bürger:innen, welche ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde haben, sind bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt. Ihnen kommt ein Wahlrecht nur bei Wahlen und Abstimmungen auf Gemeindeebene und bei EU-Wahlen (auf Antrag) zu.
Wann und wo kann in Hard gewählt werden? In der Gemeinde Hard kann am Wahlsonntag, 13. Oktober, in den barrierefreien Wahllokalen folgender acht Wahlsprengel jeweils in der Zeit von 8 bis 13 Uhr gewählt werden: 1. Rathaus, Marktstraße 18 2. Schule am See, Seestraße 58 3. Kindergarten Falkenweg, Falkenweg 20 4. Kindergarten Falkenweg, Falkenweg 20 5. Schule Mittelweiherburg, Flurstr. 10 6. Kindergarten Hofsteig, Hofsteig-straße 146 7. Kindergarten Hofsteig, Hofsteig-straße 146 8. Sozialsprengel, Ankergasse 24
Wahlsprengel 2: Wichtige Information Da am Sonntag, 13. Oktober, auch der 3‑Länder-Marathon stattfindet, müssen die Seestraße und die Allmendstraße ab 11 Uhr gesperrt werden. Wir bitten daher die Bürgerinnen und Bürger dieses Sprengels, den Gang in das Wahllokal Schule am See entsprechend zu planen bzw. das Wahllokal ab 11 Uhr nach Möglichkeit zu Fuß zu besuchen.
Das Erreichen des Wahllokals mit Fahrzeugen ist grundsätzlich auch nach 11 Uhr möglich, allerdings ist dann mit Verkehrsbehinderungen und Verzögerungen bei der Zufahrt zu rechnen.
Amtliche Wahlinformation, Stimmzettel Allen Wahlberechtigten wird frühestens ab dem 30. September (nach der Nationalratswahl) die „amtliche Wahlinformation“, welche den amtlichen Wahlausweis und einen Stimmzettel beinhaltet, per Post zugestellt. Achten Sie bei der Flut an Wahlwerbung etc. insbesondere auf diese Postsendung. Die amtliche Wahlinformation beinhaltet außerdem die Wahlzeit, Ihr für Sie zuständiges Wahllokal sowie eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise.
Für eine persönliche Stimmabgabe nehmen Sie bitte den Abschnitt „Wahlausweis“ samt Stimmzettel sowie unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis …) mit ins Wahllokal. Sollten Sie keine amtliche Wahlinformation per Post erhalten, können Sie (wenn wahlberechtigt) Ihre Stimme trotzdem im zuständigen Wahllokal abgegeben. Hierzu benötigen Sie nur Ihren amtlichen Lichtbildausweis.
Beantragung von Wahlkarten Bei voraussichtlicher Verhinderung am Wahltag können Wahlkarten ab dem Tag der Wahlausschreibung bei der Gemeinde Hard wie folgt beantragt werden:.
Erhältlich sind die Wahlkarten seit dem 13. September während der Rathaus-Öffnungszeiten beim Meldeamt.
Umgehend nach Erhalt der Drucksorten vom Bundesministerium für Inneres werden all jene Wahlkarten, die bereits online beantragt wurden, ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Adresse (ggf. eingeschrieben) versendet. Beachten Sie bitte, dass Sie die Wahlkarte unter Umständen bei Ihrer zuständigen Poststelle abholen müssen. Für verloren gegangene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten können keine Kopien (Gleichstücke) ausgestellt werden. In einem solchen Fall würden Sie Ihre Möglichkeit der Stimmabgabe verlieren.
Infos rund um die Wahlkarte
Fahrtkostenersatz Die Möglichkeit eines Fahrtkostenersatzes für Student:innen, Schüler:innen und Lehrlinge ist bei der Landtagswahl 2024 nicht mehr vorgesehen.