Am 29. September findet in Österreich die Wahl zum Nationalrat statt.
In Hard sind alle Personen wahlberechtigt, die am Stichtag 9. Juli
Wahlberechtigt sind weiters alle in der Harder Wählerevidenz als sogenannte „Auslandsösterreicher:innen“ eingetragenen Personen. Fristende für eine Beantragung war der 8. August 2024. Eine Neu- oder Wiedereintragung (für spätere Wahlen) kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen.
Bitte beachten Sie: Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und Bürger haben bei der Wahl zum Nationalrat kein Wahlrecht.
Wann und wo kann in Hard gewählt werden? In der Gemeinde Hard kann am 29. September in den barrierefreien Wahllokalen folgender acht Wahlsprengel jeweils in der Zeit von 8 bis 13 Uhr gewählt werden: 1. Rathaus, Marktstraße 18 2. Schule am See, Seestraße 58 3. Kindergarten Falkenweg, Falkenweg 20 4. Kindergarten Falkenweg, Falkenweg 20 5. Schule Mittelweiherburg, Flurstr. 10 6. Kindergarten Hofsteig, Hofsteigstr. 146 7. Kindergarten Hofsteig, Hofsteigstr. 146 8. Sozialsprengel, Ankergasse 24
Amtliche Wahlinformation Allen Wahlberechtigten wird Anfang September eine „amtliche Wahlinformation“, welche den amtlichen Wahlausweis enthält, per Post zugestellt. Diese beinhaltet die Information über die Wahlzeit und Ihr zuständiges Wahllokal. Weiters ist eine Anforderungskarte für eine Wahlkarte mit Rücksendekuvert inkludiert. Bitte nehmen Sie die Wahlinformation samt amtlichem Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein usw.) mit ins Wahllokal.
Sollten Sie keine „amtliche Wahlinformation“ per Post erhalten, können Sie Ihre Stimme trotzdem in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben. Hierzu benötigen Sie nur Ihren amtlichen Lichtbildausweis.
Beantragung von Wahlkarten Bei voraussichtlicher Verhinderung am Wahltag können Wahlkarten ab dem Tag der Wahlausschreibung bei der Gemeinde Hard wie folgt beantragt werden:
Erhältlich sind die Wahlkarten voraussichtlich ab dem 30. August während der Rathaus-Öffnungszeiten beim Meldeamt.
Umgehend nach Erhalt der Drucksorten vom Bundesministerium für Inneres werden all jene Wahlkarten, die bereits online beantragt wurden, ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Adresse (ggf. eingeschrieben) versendet.
Bitte beachten Sie: Wahlkarten, die ein geschrieben versendet wurden, müssen unter Umständen bei Ihrer zuständigen Poststelle abgeholt werden. Für verloren bzw. abhanden gekommene Wahlkarten können keine Kopien (Gleichstücke) ausgestellt werden. In einem solchen Fall würden Sie Ihre Möglichkeit der Stimmabgabe verlieren.
Infos rund um die Wahlkarte Nachfolgend wichtige Infos rund um die Wahlkarte:
Sollten Sie noch weitere Fragen rund um die kommende Nationalratswahl haben, wenden Sie sich gerne an die Abteilung Bürgerservice & Soziales, Matthias Österle, T 05574÷697−238, oder Michaela Berthold, T 05574÷697−221.