Die Marktgemeinde Hard macht darauf aufmerksam, dass laut Verordnung vom 4. Dezember 2023 die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im gesamten Ortsgebiet ausnahmslos verboten ist.
Das Abbrennen von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern anlässlich des Jahreswechsels ist somit in Hard – wie in vielen anderen Gemeinden auch – nicht erlaubt.
Vom Verzicht auf Feuerwerk und Knallerei profitieren Mensch, Tier, Umwelt und Klima gleichermaßen. Denn dies bedeutet
Die Marktgemeinde Hard macht darauf aufmerksam, dass laut Verordnung vom 4. Dezember 2023 die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im gesamten Ortsgebiet ausnahmslos verboten ist.
Das Abbrennen von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern anlässlich des Jahreswechsels ist somit in Hard – wie in vielen anderen Gemeinden auch – nicht erlaubt.
Vom Verzicht auf Feuerwerk und Knallerei profitieren Mensch, Tier, Umwelt und Klima gleichermaßen. Denn dies bedeutet