Das Verfahren zur Festlegung von Schutz- und Schonzonen um das Trinkwasserpumpwerk Mittelweiherburg konnte nun per Bescheid der BH Bregenz offiziell abgeschlossen werden.
Im Jahr 2018 wurde das Trinkwasserpumpwerk IV bei der Mittelweiherburg in Betrieb genommen. Um die Trink- und Nutzwasserversorgung auch für die Zukunft sicherzustellen, wurden rund um das Pumpwerk vier Schutzzonen mit Nutzungs- und Bewirtschaftungsbeschränkungen eingerichtet. Diese Sicherung bezieht sich nicht nur auf die Menge des Grundwasser- vorkommens, sondern insbesondere auch auf die Qualität des genutzten Wassers.
Nach Abschluss eines mehrjährigen Verfahrens und der Übermittlung des entsprechenden Schutzgebietsbescheides durch die BH Bregenz Ende November 2024 gelten für vier Schutz- und Schongebiete rund um das Trinkwasserpumpwerk Mittelweiherburg besondere Bestimmungen, die Verunreinigungen, mikrobielle Belastungen oder sonstige Beeinträchtigungen des Grundwassers verhindern sollen.
Schutzzone I
In der Schutzzone I gelten folgende Verbote:
In der Schutzzone gelten folgende Gebote:
Schutzzone IIa, IIb1 und IIb2
In den Schutzzonen IIa, IIb1 und IIb2 gelten folgende Verbote:
In den Schutzzonen IIa, IIb1 und IIb2 gelten folgende Gebote:
Im ausgewiesenen Schongebiet gelten gesonderte Auflagen, die im jeweiligen Bauverfahren geprüft werden.