Di. 25.03.2025
Verlautbarung Volksbegehren
Vom 31. März bis 7. April läuft die Eintragungsfrist für drei Volksbegehren. Das Rathaus hat während des Eintragungszeitraumes seine Öffnungszeiten erweitert.
Folgende Volksbegehren können unterstützt werden:
- Autovolksbegehren: Kosten runter!
- ORF-Haushaltsabgabe NEIN
- Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
Während des Eintragungszeitraumes können Stimmberechtigte in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung des jeweiligen Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online auf www.bmi.gv.at/volksbegehren getätigt werden. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Eintragungen bei der Gemeinde Hard können während folgender Zeiten beim Meldeamt durchgeführt werden:
- Montag, 31. März, von 8 bis 16 Uhr
- Dienstag, 1. April, von 8 bis 20 Uhr
- Mittwoch, 2. April, von 8 bis 16 Uhr
- Donnerstag, 3. April, von 8 bis 16 Uhr
- Freitag, 4. April, von 8 bis 16 Uhr
- Samstag, 5. April: geschlossen
- Sonntag, 6. April: geschlossen
- Montag, 7. April, von 8 bis 16 Uhr
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Vom 31. März bis 7. April läuft die Eintragungsfrist für drei Volksbegehren. Das Rathaus hat während des Eintragungszeitraumes seine Öffnungszeiten erweitert.
Folgende Volksbegehren können unterstützt werden:
- Autovolksbegehren: Kosten runter!
- ORF-Haushaltsabgabe NEIN
- Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
Während des Eintragungszeitraumes können Stimmberechtigte in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung des jeweiligen Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online auf www.bmi.gv.at/volksbegehren getätigt werden. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Eintragungen bei der Gemeinde Hard können während folgender Zeiten beim Meldeamt durchgeführt werden:
- Montag, 31. März, von 8 bis 16 Uhr
- Dienstag, 1. April, von 8 bis 20 Uhr
- Mittwoch, 2. April, von 8 bis 16 Uhr
- Donnerstag, 3. April, von 8 bis 16 Uhr
- Freitag, 4. April, von 8 bis 16 Uhr
- Samstag, 5. April: geschlossen
- Sonntag, 6. April: geschlossen
- Montag, 7. April, von 8 bis 16 Uhr