Die Müllgebühren werden jedem Privathaushalt in Hard ein Mal jährlich vorgeschrieben. Die Höhe richtet sich nach der Personenanzahl im Haushalt (siehe Preisliste unten).
Die Müllgebühren werden verwendet zur Abdeckung der Kosten für Anschaffung von Containern, Aufräumarbeiten und Instandsetzung von Containerinseln, Problemstoffentsorgung bei der Wertstoffsammelstelle, Entleerung aller öffentlichen Abfallbehälter im Gemeindegebiet von Hard, Entsorgung illegaler Müllablagerungen etc.
Stichtag der Müllgrundgebühr ist der 30. Juni des Jahres, d.h. jede Person, die an diesem Termin in Hard mit Wohnsitz gemeldet ist, hat die Grundgebühr für das ganze Jahr zu entrichten. Auch Neben- und Ferienwohnsitze unterliegen der Müllgrundgebühr.
Eine Befreiung von der Müllgebühr ist nicht vorgesehen!
Müllgebühren (inkl. MwSt)
1‑Personen-Haushalt
€ 38,92
2‑Personen-Haushalt
€ 53,37
3‑Personen-Haushalt
€ 67,83
4‑Personen-Haushalt
€ 82,27
5 und mehr Personen-Haushalt
€ 96,71
Müllsackpreise (inkl. MwSt)
Biomüllsack, 8 Liter
€ 1,05
Biomüllsack, 15 Liter
€ 1,71
Biomüllkübel, 25 Liter
€ 20,00
Restmüllsack, 20 Liter
€ 2,14
Restmüllsack, 40 Liter
€ 4,29
Gartenabfallsack, 80 Liter
€ 5,50
Kontakt
Irma Tahric
Steuern
Die Müllgebühren werden jedem Privathaushalt in Hard ein Mal jährlich vorgeschrieben. Die Höhe richtet sich nach der Personenanzahl im Haushalt (siehe Preisliste unten).
Die Müllgebühren werden verwendet zur Abdeckung der Kosten für Anschaffung von Containern, Aufräumarbeiten und Instandsetzung von Containerinseln, Problemstoffentsorgung bei der Wertstoffsammelstelle, Entleerung aller öffentlichen Abfallbehälter im Gemeindegebiet von Hard, Entsorgung illegaler Müllablagerungen etc.
Stichtag der Müllgrundgebühr ist der 30. Juni des Jahres, d.h. jede Person, die an diesem Termin in Hard mit Wohnsitz gemeldet ist, hat die Grundgebühr für das ganze Jahr zu entrichten. Auch Neben- und Ferienwohnsitze unterliegen der Müllgrundgebühr.
Eine Befreiung von der Müllgebühr ist nicht vorgesehen!