Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen sowie die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung eines Kanal- und Wasseranschlusses an das Versorgungsnetz der Marktgemeinde Hard.
Die Wasserbezugsanmeldung sowie ein Lageplan (2‑fach) mit Darstellung des vorgesehenen Wasserleitungshausanschluss sind der Abteilung Tiefbau in folgenden Fällen zu übermitteln:
Eine Bestätigung der fachgemäßen Herstellung der Verbrauchsanlage (Fertigstellungsmeldung für die Inneninstalltionen) ab der Übergabestelle (Wasserzähler) durch ein zugelassenes Installationsunternehmen ist dem Wasserwerk Hard spätestens bei der Schlussüberprüfung vorzulegen.
Die für den Anschluss eines Bauwerkes an die öffentliche Wasserversorgungsanlage technischen Voraussetzungen können Sie der Wasserleitungsordnung entnehmen.
Die anfallenden Anschluss- und Benützungsgebühren für den Wasseranschluss können Sie aus der Wassergebührenordnung sowie der Abgabeverordnung der Marktgemeinde Hard entnehmen.
Die Kanalanschlussanmeldung sowie ein Lageplan (2‑fach) mit Darstellung der vorgesehenen Anschlusskanäle und -schächte, Regenwasserentsorgungsanlagen oder sonstigen abwasserrelevanten Bauwerken sind der Abteilung Tiefbau in folgenden Fällen zu übermitteln:
Kanalanschlussleitung im Bereich einer öffentlichen Straße
Wenn zur Erstellung der Kanalanschlussleitung Arbeiten im Bereich einer öffentlichen Straße erforderlich sind, hat der Anschlussnehmer unbeschadet der straßenpolizeilichen und straßenverwaltungsrechtlichen Vorschriften bei der Marktgemeinde Hard, Abteilung Gemeindepolizei & Parkraummanagement (E gemeindepolizei@hard.at), um die Bewilligung zur Aufgrabung der Straße anzusuchen.
Die für den Anschluss eines Bauwerkes an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage technischen Voraussetzungen können Sie der Kanalordnung entnehmen.
Für die Einleitung von anderen als häuslichen Abwässern (zB. industrielle- od. gewerbliche Abwässer) in die Abwasserbeseitigungsanlage ist vor der Antragstellung das Einvernehmen mit dem Wasserverband Hofsteig herzustellen und abzuklären, ob eine Indirekteinleitungsvereinbarung für die anfallenden Abwässer notwendig ist.
Die anfallenden Anschluss- und Benützungsgebühren für den Abwasserbeseitigungsanschluss können Sie aus der Kanalgebührenordnung sowie der Abgabeverordnung der Marktgemeinde Hard entnehmen.