Hier finden Sie alle Informationen & Dokumente zum Thema Bauen in Hard auf einen Blick.
Bauantrag
Die Errichtung und wesentliche Änderung von Gebäuden, bestimmten Bauwerken, Werbeanlagen u.ä. ist bewilligungspflichtig.
Folgende Angaben & Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- Nachweis des Eigentums der Liegenschaft oder Zustimmung des Grundeigentümers
- Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung zu einer öffentlichen Verkehrsfläche
- Plan- und Beschreibungsunterlagen
- Angabe: Lage, Art, Umfang und die beabsichtige Verwendung des Bauvorhabens
- Dreifache Ausfertigung
Bauanzeige
Eine Bauanzeige wird beispielsweise für den Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen benötigt.
Folgende Angaben & Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- Angabe: Lage, Art, Umfang und die beabsichtige Verwendung des Bauvorhabens
- Nachweis des Eigentums der Liegenschaft oder Zustimmung des Grundeigentümers
- Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes zu einer öffentlichen Verkehrsfläche
- Plan- und Beschreibungsunterlagen
- Dreifache Ausfertigung
Einfriedungen
Wenn die Abstandsflächen und Mindestabstände eingehalten werden, ist folgendes Bauvorhaben anzeigepflichtig: die Errichtung oder wesentliche Änderung von Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen, ausgenommen ortsübliche Einfriedungen für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, sowie von sonstigen Einfriedungen, wenn sie das Nachbargrundstück um mehr als 1,80 m überragen. Hinsichtlich Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen gilt die Einfriedungsverordnung der Marktgemeinde Hard.
Bauvollendungsmeldung
Die Vollendung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ist der Behörde schriftlich zu melden.
Folgende Angaben & Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- Schriftliche Meldung innerhalb von zwei Wochen
- Anschluss der im Baubescheid angeführten Befunde bzw. Bestätigungen
Wichtig dabei zu Wissen ist:
- Die Benützung ist erst ab dem vollständigen Erhalt der Unterlagen erlaubt
- Mit der Fertigstellungsmeldung übernimmt der Bauherr die Verantwortung für die der Bewilligung entsprechenden Ausführung des Bauvorhabens
- Die Behörde ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob die Bauausführung der Baubewilligung entspricht
Mag. iur. Kathrin Fitz
Leitung Abt. Bauservice & Hochbau

Anja Pichler
Sekretariat Baurecht

Nadine Telian
Baurecht

Patricia Dörler
Baurecht

Hier finden Sie alle Informationen & Dokumente zum Thema Bauen in Hard auf einen Blick.
Bauantrag
Die Errichtung und wesentliche Änderung von Gebäuden, bestimmten Bauwerken, Werbeanlagen u.ä. ist bewilligungspflichtig.
Folgende Angaben & Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- Nachweis des Eigentums der Liegenschaft oder Zustimmung des Grundeigentümers
- Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung zu einer öffentlichen Verkehrsfläche
- Plan- und Beschreibungsunterlagen
- Angabe: Lage, Art, Umfang und die beabsichtige Verwendung des Bauvorhabens
- Dreifache Ausfertigung
Bauanzeige
Eine Bauanzeige wird beispielsweise für den Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen benötigt.
Folgende Angaben & Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- Angabe: Lage, Art, Umfang und die beabsichtige Verwendung des Bauvorhabens
- Nachweis des Eigentums der Liegenschaft oder Zustimmung des Grundeigentümers
- Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes zu einer öffentlichen Verkehrsfläche
- Plan- und Beschreibungsunterlagen
- Dreifache Ausfertigung
Einfriedungen
Wenn die Abstandsflächen und Mindestabstände eingehalten werden, ist folgendes Bauvorhaben anzeigepflichtig: die Errichtung oder wesentliche Änderung von Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen, ausgenommen ortsübliche Einfriedungen für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, sowie von sonstigen Einfriedungen, wenn sie das Nachbargrundstück um mehr als 1,80 m überragen. Hinsichtlich Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen gilt die Einfriedungsverordnung der Marktgemeinde Hard.
Bauvollendungsmeldung
Die Vollendung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ist der Behörde schriftlich zu melden.
Folgende Angaben & Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- Schriftliche Meldung innerhalb von zwei Wochen
- Anschluss der im Baubescheid angeführten Befunde bzw. Bestätigungen
Wichtig dabei zu Wissen ist:
- Die Benützung ist erst ab dem vollständigen Erhalt der Unterlagen erlaubt
- Mit der Fertigstellungsmeldung übernimmt der Bauherr die Verantwortung für die der Bewilligung entsprechenden Ausführung des Bauvorhabens
- Die Behörde ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob die Bauausführung der Baubewilligung entspricht
Mag. iur. Kathrin Fitz
Leitung Abt. Bauservice & Hochbau

Anja Pichler
Sekretariat Baurecht

Nadine Telian
Baurecht

Patricia Dörler
Baurecht
