Aufgabe des Fachbeirats ist es, durch engagierte und unabhängige Empfehlungen die Qualität des Ortsbildes, der Architektur sowie Wohn- und Lebensqualität in Hard zu wahren und zu verbessern. Die Empfehlungen sind an die Baubehörde der Gemeinde gerichtet. Nachdem Rahmenbedingungen wie Dichte, Höhenentwicklung und Erschließung von der Raumplanungsabteilung der Gemeinde gesetzt wurden, wird der Fachbeirat zur Optimierung des Projektentwurfs im Dialog mit dem Planer herangezogen.
Einreichung von Bauvorhaben zur Begutachtung
Dem Fachbeirat sind folgende Bauvorhaben zur Begutachtung vorzulegen:
- Bauvorhaben ab 4 Wohneinheiten (oder einem damit vergleichbaren Flächenbedarf)
- Bauvorhaben, welche die im Räumlichen Entwicklungskonzept festgelegte maximale Baunutzzahl (BNZ) oder
- Geschossigkeit überschreiten bzw. einen Dichtebonus in Anspruch nehmen*
- In begründeten Fällen auch für andere Baumaßnahmen, wie z.B. bei besonders sensiblen Standorten
*Bei Projekten kleiner als 4 Wohneinheiten und geringfügiger Überschreitung der Dichtevorgaben obliegt es der Raumplanung über eine Begutachtung durch den Fachbeirat zu entscheiden.
Sitzungen 2025
- Montag, 17.02.2025 ab 08:00 Uhr
- Montag, 14.04.2025 ab 08:00 Uhr
- Montag, 09.06.2025 ab 08:00 Uhr
- Montag, 11.08.2025 ab 08:00 Uhr
- Montag, 13.10.2025 ab 08:00 Uhr
- Montag, 15.12.2025 ab 08:00 Uhr
Änderungen vorbehalten
Aufgabe des Fachbeirats ist es, durch engagierte und unabhängige Empfehlungen die Qualität des Ortsbildes, der Architektur sowie Wohn- und Lebensqualität in Hard zu wahren und zu verbessern. Die Empfehlungen sind an die Baubehörde der Gemeinde gerichtet. Nachdem Rahmenbedingungen wie Dichte, Höhenentwicklung und Erschließung von der Raumplanungsabteilung der Gemeinde gesetzt wurden, wird der Fachbeirat zur Optimierung des Projektentwurfs im Dialog mit dem Planer herangezogen.
Einreichung von Bauvorhaben zur Begutachtung
Dem Fachbeirat sind folgende Bauvorhaben zur Begutachtung vorzulegen:
- Bauvorhaben ab 4 Wohneinheiten (oder einem damit vergleichbaren Flächenbedarf)
- Bauvorhaben, welche die im Räumlichen Entwicklungskonzept festgelegte maximale Baunutzzahl (BNZ) oder
- Geschossigkeit überschreiten bzw. einen Dichtebonus in Anspruch nehmen*
- In begründeten Fällen auch für andere Baumaßnahmen, wie z.B. bei besonders sensiblen Standorten
*Bei Projekten kleiner als 4 Wohneinheiten und geringfügiger Überschreitung der Dichtevorgaben obliegt es der Raumplanung über eine Begutachtung durch den Fachbeirat zu entscheiden.
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