Wer in einer Wohnung oder einem Haus Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich beim ansässigem Gemeindeamt zu melden. Die Änderung des Wohnsitzes oder wenn ein Nebenwohnsitz bezogen wird, sind ebenfalls meldepflichtig.
Die Anmeldung kann persönlich durch den Meldepflichtigen, durch eine beauftragte Person (Boten), postalisch oder per digitaler An-/Abmeldung erfolgen.
Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft muss der Wohnsitz gemeldet werden.
Persönliche An- und Ummeldung
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Nachstehende Unterlagen werden für die An‑, Ab- oder Ummeldung benötigt:
- Ausgefüllter Meldezettel samt Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter:in)
- Öffentliche Urkunde (z.B. Geburtsurkunde, und Reisepass), aus denen folgende Daten hervorgehen:
- Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen
- Familienname vor der ersten Eheschließung
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit der Unterkunftsnehmerin/des Unterkunftnehmers
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grad
Anlässlich der An- und Abmeldung fallen keine Gebühren an!
Digitale An-/Abmeldung
Voraussetzung für die digitale An-/Abmeldung
- Handy-Signatur oder ID Austria
- Volljährigkeit
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Aktueller Hauptwohnsitz in Österreich
Für die Änderung des Hauptwohnsitzes steht ein digitale An- und Abmeldung zur Verfügung.
Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich miterledigen.
Abmeldungen
Wann ist eine Abmeldung erforderlich?
Eine Abmeldung ist nur noch notwendig, wenn der neue Wohnort im Ausland oder noch unbekannt ist bzw. wenn es sich bei der abzumeldenden Unterkunft um einen Nebenwohnsitz handelt.
Bei Verzug innerhalb von Österreich erfolgt die Abmeldung gleichzeitig mit der Anmeldung am neuen Wohnort.
Michaela Berthold
Meldeamt, Pässe, Strafregister & Wahlangelegenheiten
Nadine Guderjahn
Infostelle, Fundamt & Meldeamt
Formulare & Dokumente
Wer in einer Wohnung oder einem Haus Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich beim ansässigem Gemeindeamt zu melden. Die Änderung des Wohnsitzes oder wenn ein Nebenwohnsitz bezogen wird, sind ebenfalls meldepflichtig.
Die Anmeldung kann persönlich durch den Meldepflichtigen, durch eine beauftragte Person (Boten), postalisch oder per digitaler An-/Abmeldung erfolgen.
Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft muss der Wohnsitz gemeldet werden.
Persönliche An- und Ummeldung
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Nachstehende Unterlagen werden für die An‑, Ab- oder Ummeldung benötigt:
- Ausgefüllter Meldezettel samt Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter:in)
- Öffentliche Urkunde (z.B. Geburtsurkunde, und Reisepass), aus denen folgende Daten hervorgehen:
- Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen
- Familienname vor der ersten Eheschließung
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit der Unterkunftsnehmerin/des Unterkunftnehmers
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grad
Anlässlich der An- und Abmeldung fallen keine Gebühren an!
Digitale An-/Abmeldung
Voraussetzung für die digitale An-/Abmeldung
- Handy-Signatur oder ID Austria
- Volljährigkeit
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Aktueller Hauptwohnsitz in Österreich
Für die Änderung des Hauptwohnsitzes steht ein digitale An- und Abmeldung zur Verfügung.
Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich miterledigen.
Abmeldungen
Wann ist eine Abmeldung erforderlich?
Eine Abmeldung ist nur noch notwendig, wenn der neue Wohnort im Ausland oder noch unbekannt ist bzw. wenn es sich bei der abzumeldenden Unterkunft um einen Nebenwohnsitz handelt.
Bei Verzug innerhalb von Österreich erfolgt die Abmeldung gleichzeitig mit der Anmeldung am neuen Wohnort.