Wer in einer Wohnung oder einem Haus Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich beim ansässigem Gemeindeamt zu melden. Die Änderung des Wohnsitzes oder wenn ein Nebenwohnsitz bezogen wird, sind ebenfalls meldepflichtig.
Die Anmeldung kann persönlich durch den Meldepflichtigen, durch eine beauftragte Person (Boten), postalisch oder per digitaler An-/Abmeldung erfolgen.
Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft muss der Wohnsitz gemeldet werden.
Nachstehende Unterlagen werden für die An‑, Ab- oder Ummeldung benötigt:
Anlässlich der An- und Abmeldung fallen keine Gebühren an!
Für die Änderung des Hauptwohnsitzes steht ein digitale An- und Abmeldung zur Verfügung.
Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich miterledigen.
Eine Abmeldung ist nur noch notwendig, wenn der neue Wohnort im Ausland oder noch unbekannt ist bzw. wenn es sich bei der abzumeldenden Unterkunft um einen Nebenwohnsitz handelt.
Bei Verzug innerhalb von Österreich erfolgt die Abmeldung gleichzeitig mit der Anmeldung am neuen Wohnort.