Sie haben den Partner bzw. die Partnerin fürs Leben gefunden und möchten sich in der Marktgemeinde Hard trauen lassen?
Vor die standesamtliche Trauung stattfinden kann sind einige Formalitäten zu berücksichtigen. Damit dem “schönsten Tag im Leben” nichts mehr im Wege steht, hier die wichtigsten Informationen:
Anmeldung zur Eheschließung: Welche Unterlagen benötigen Sie?
Der erste Schritt zur standesamtlichen Trauung ist die Anmeldung zur Eheschließung, auch als “Aufgebot” bekannt.
Je nach Sachlage sind unterschiedliche Dokumente vorzulegen, deren Beschaffung oft auch sehr zeitaufwändig sein kann. Wir empfehlen daher sich frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen Sie für Ihr Aufgebot beibringen müssen.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung müssen beide Verlobte persönlich anwesend sein. Zur Evaluation der benötigten Unterlagen müssen folgende Informationen beider Partner dem Standesamt mitgeteilt werden:
- Aktueller Hauptwohnsitz
- Geburtsort und Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeiten
- Aktueller Familienstand (ledig, geschieden, verwitwet, aufgelöste Verpartnerung)
- Wenn nicht ledig, wie viele Vorehen oder Verpartnerungen gab es?
- Welcher Familienname wird geführt (ledig oder ehelichen Namen)?
- Wo fanden die Vorehen/Verpartnerungen statt und wo/wie wurden sie aufgelöst?
- Gemeinsame Kinder (ja/nein)
- Akademische Grade
Terminvereinbarung für Anmeldung zur Eheschließung
Damit wir genug Zeit für Sie haben, um die notwendigen Formalitäten für die Anmeldung zur Eheschließung zu klären und den Ablauf der standesamtlichen Trauung zu besprechen, bitten wir vorab um telefonische Terminvereinbarung.
Kosten
Ermittlung der Ehefähigkeit
€ 50,00
Ermittlung der Ehefähigkeit mit ausländischen Dokumenten
€ 130,00
Verwaltungsabgaben
Heiratsurkunde
€ 2,10
Ausländische Ehenamensrechtliche Erklärung
€ 6,40
Trauung Montag bis Freitag / Abtretung an ein anderes Standesamt
€ 5,45
Möglich anfallende Kosten bei Bedarf: z.B. Namenserklärungen für die gemeinsamen Kinder, welche am Tag der Eheschließung unterschrieben werden und dann an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden.
Trautermine
Von Montag bis Freitag ist es möglich im Rathaus der Marktgemeinde Hard die standesamtliche Trauung abzuhalten.
Für eine Terminreservierung melden Sie sich bitte frühzeitig beim Standesamt der Marktgemeinde Hard.
Ehefähigkeitszeugnis
Ehefähigkeitszeugnisse werden benötigt, wenn Österreicher:innen im Ausland heiraten möchten.
Das Zeugnis wird oftmals vom ausländischen Standesamt verlangt und bestätigt, dass nach österreichischem Recht der Eheschließung der beiden im Zeugnis angeführten Personen keine rechtlichen Ehehindernisse entgegenstehen.
Wo wird das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt?
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt am Wohnsitz eines (österreichischen) Partners beantragt werden. Lebt keiner der Verlobten in Österreich, ist für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses der letzte in Österreich gemeldete Wohnsitz zuständig.
Zur Ausstellung des Zeugnisses müssen beide Parnter:innen anwesend sein.
Terminvereinbarung
Informieren Sie sich frühzeitig beim Standesamt Ihres Wohnsitzes über die notwendigen Unterlagen und Dokumente, welche für die Ausstellung eines österreichischen Ehefähigkeitszeugnisses bereitgestellt werden müssen.
Weiters sollten Sie sich über die benötigten Dokumente für die Eheschließung im Ausland informieren. Dazu müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde des betreffenden Staates (möglicherweise auch die Österreichische Botschaft im betreffenden Staat) kontaktieren.
Um frühzeitige telefonische Terminvereinbarung beim Standesamt der Marktgemeinde Hard wird gebeten.
Matthias Österle
Leitung Abteilung Bürgerservice & Soziales
Sie haben den Partner bzw. die Partnerin fürs Leben gefunden und möchten sich in der Marktgemeinde Hard trauen lassen?
Vor die standesamtliche Trauung stattfinden kann sind einige Formalitäten zu berücksichtigen. Damit dem “schönsten Tag im Leben” nichts mehr im Wege steht, hier die wichtigsten Informationen:
Anmeldung zur Eheschließung: Welche Unterlagen benötigen Sie?
Der erste Schritt zur standesamtlichen Trauung ist die Anmeldung zur Eheschließung, auch als “Aufgebot” bekannt.
Je nach Sachlage sind unterschiedliche Dokumente vorzulegen, deren Beschaffung oft auch sehr zeitaufwändig sein kann. Wir empfehlen daher sich frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen Sie für Ihr Aufgebot beibringen müssen.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung müssen beide Verlobte persönlich anwesend sein. Zur Evaluation der benötigten Unterlagen müssen folgende Informationen beider Partner dem Standesamt mitgeteilt werden:
- Aktueller Hauptwohnsitz
- Geburtsort und Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeiten
- Aktueller Familienstand (ledig, geschieden, verwitwet, aufgelöste Verpartnerung)
- Wenn nicht ledig, wie viele Vorehen oder Verpartnerungen gab es?
- Welcher Familienname wird geführt (ledig oder ehelichen Namen)?
- Wo fanden die Vorehen/Verpartnerungen statt und wo/wie wurden sie aufgelöst?
- Gemeinsame Kinder (ja/nein)
- Akademische Grade
Terminvereinbarung für Anmeldung zur Eheschließung
Damit wir genug Zeit für Sie haben, um die notwendigen Formalitäten für die Anmeldung zur Eheschließung zu klären und den Ablauf der standesamtlichen Trauung zu besprechen, bitten wir vorab um telefonische Terminvereinbarung.
Kosten
Ermittlung der Ehefähigkeit
€ 50,00
Ermittlung der Ehefähigkeit mit ausländischen Dokumenten
€ 130,00
Verwaltungsabgaben
Heiratsurkunde
€ 2,10
Ausländische Ehenamensrechtliche Erklärung
€ 6,40
Trauung Montag bis Freitag / Abtretung an ein anderes Standesamt
€ 5,45
Möglich anfallende Kosten bei Bedarf: z.B. Namenserklärungen für die gemeinsamen Kinder, welche am Tag der Eheschließung unterschrieben werden und dann an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden.
Trautermine
Von Montag bis Freitag ist es möglich im Rathaus der Marktgemeinde Hard die standesamtliche Trauung abzuhalten.
Für eine Terminreservierung melden Sie sich bitte frühzeitig beim Standesamt der Marktgemeinde Hard.
Ehefähigkeitszeugnis
Ehefähigkeitszeugnisse werden benötigt, wenn Österreicher:innen im Ausland heiraten möchten.
Das Zeugnis wird oftmals vom ausländischen Standesamt verlangt und bestätigt, dass nach österreichischem Recht der Eheschließung der beiden im Zeugnis angeführten Personen keine rechtlichen Ehehindernisse entgegenstehen.
Wo wird das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt?
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt am Wohnsitz eines (österreichischen) Partners beantragt werden. Lebt keiner der Verlobten in Österreich, ist für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses der letzte in Österreich gemeldete Wohnsitz zuständig.
Zur Ausstellung des Zeugnisses müssen beide Parnter:innen anwesend sein.
Terminvereinbarung
Informieren Sie sich frühzeitig beim Standesamt Ihres Wohnsitzes über die notwendigen Unterlagen und Dokumente, welche für die Ausstellung eines österreichischen Ehefähigkeitszeugnisses bereitgestellt werden müssen.
Weiters sollten Sie sich über die benötigten Dokumente für die Eheschließung im Ausland informieren. Dazu müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde des betreffenden Staates (möglicherweise auch die Österreichische Botschaft im betreffenden Staat) kontaktieren.
Um frühzeitige telefonische Terminvereinbarung beim Standesamt der Marktgemeinde Hard wird gebeten.