Seit Jänner 2008 ist die Ausstellung von Reisedokumenten für Kinder (z.B. Kinderreisepass oder Personalausweis) innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt gebührenfrei (gemäß § 35 Abs. 6 GebG 1957).
Welche Unterlagen benötigen Sie?
- Geburtsurkunde (Original)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Original)
- ein EU-Pass taugliches Lichtbild, dieses darf nicht älter als 6 Monate sein
- eventuell Sorgerechtsbescheid (mit Rechtskraft)
- altes Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis)
Bei Antragsstellung muss ein Elternteil und das Kind anwesend sein. Die erziehungsberechtigte Person muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Kosten
Reisepass mit Chip
€ 75,90
Kinderreisepass: Reisepass mit Chip
€ 30,00
Expresspass
Expresspass mit Chip für Erwachsene (innerhalb von 3 Arbeitstagen)
€ 100,00
Expresspass mit Chip für Kinder (innerhalb von 3 Arbeitstagen)
€ 45,00
1 Tages-Expresspass für Erwachsene
€ 220,00
1 Tages-Expresspass für Kinder
€ 165,00
Achtung: Expresspässe und Notpässe können nur bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden!
Personalausweis
Personalausweis ab dem 16. Geburtstag
€ 61,50
Personalausweis bis zum 16. Geburtstag
€ 26,30
Sonstige Anträge auf Änderungen/Ergänzung
€ 28,50
Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen & Personalausweisen
0 — 2 Jahre: 2 Jahre
2 — 12 Jahre: 5 Jahre
ab dem 12. Lebensjahr: 10 Jahre (Reisepass mit Fingerabdruck)
Achtung: Für verschiedene Staaten ist die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass erlaubt. (Länder A bis Z – BMEIA, Außenministerium Österreich)
Jedes Kind benötigt einen Reisepass oder Personalausweis. Innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raumes müssen Reisepässe oder Personalausweise prinzipiell mitgeführt werden.
Was ist der Sicherheitspass mit Fingerabdruck?
Der Sicherheitspass mit Fingerabdruck ist ein Reisedokument auf höchstem Sicherheitsniveau. Durch die Fingerabdrücke, die bei der Passbeantragung erfasst und auf dem Passchip gespeichert werden, kann der Pass noch eindeutiger seiner Besitzerin oder seinem Besitzer zugeordnet werden. Damit ist die missbräuchliche Verwendung eines Reisepasses durch eine andere Person nahezu unmöglich. Bei Kindern werden Fingerabdrücke erst ab dem 12. Geburtstag erfasst.
Matthias Österle
Leitung Abteilung Bürgerservice & Soziales
Michaela Berthold
Meldeamt, Pässe, Strafregister & Wahlangelegenheiten
Nadine Guderjahn
Infostelle, Fundamt & Meldeamt
Seit Jänner 2008 ist die Ausstellung von Reisedokumenten für Kinder (z.B. Kinderreisepass oder Personalausweis) innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt gebührenfrei (gemäß § 35 Abs. 6 GebG 1957).
Welche Unterlagen benötigen Sie?
- Geburtsurkunde (Original)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Original)
- ein EU-Pass taugliches Lichtbild, dieses darf nicht älter als 6 Monate sein
- eventuell Sorgerechtsbescheid (mit Rechtskraft)
- altes Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis)
Bei Antragsstellung muss ein Elternteil und das Kind anwesend sein. Die erziehungsberechtigte Person muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Kosten
Reisepass mit Chip
€ 75,90
Kinderreisepass: Reisepass mit Chip
€ 30,00
Expresspass
Expresspass mit Chip für Erwachsene (innerhalb von 3 Arbeitstagen)
€ 100,00
Expresspass mit Chip für Kinder (innerhalb von 3 Arbeitstagen)
€ 45,00
1 Tages-Expresspass für Erwachsene
€ 220,00
1 Tages-Expresspass für Kinder
€ 165,00
Achtung: Expresspässe und Notpässe können nur bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden!
Personalausweis
Personalausweis ab dem 16. Geburtstag
€ 61,50
Personalausweis bis zum 16. Geburtstag
€ 26,30
Sonstige Anträge auf Änderungen/Ergänzung
€ 28,50
Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen & Personalausweisen
0 — 2 Jahre: 2 Jahre
2 — 12 Jahre: 5 Jahre
ab dem 12. Lebensjahr: 10 Jahre (Reisepass mit Fingerabdruck)
Achtung: Für verschiedene Staaten ist die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass erlaubt. (Länder A bis Z – BMEIA, Außenministerium Österreich)
Jedes Kind benötigt einen Reisepass oder Personalausweis. Innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raumes müssen Reisepässe oder Personalausweise prinzipiell mitgeführt werden.
Was ist der Sicherheitspass mit Fingerabdruck?
Der Sicherheitspass mit Fingerabdruck ist ein Reisedokument auf höchstem Sicherheitsniveau. Durch die Fingerabdrücke, die bei der Passbeantragung erfasst und auf dem Passchip gespeichert werden, kann der Pass noch eindeutiger seiner Besitzerin oder seinem Besitzer zugeordnet werden. Damit ist die missbräuchliche Verwendung eines Reisepasses durch eine andere Person nahezu unmöglich. Bei Kindern werden Fingerabdrücke erst ab dem 12. Geburtstag erfasst.