Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann in jeder Gemeinde mit Standesamt, sofern sich der Hauptwohnsitz der Person in Österreich befindet, beantragt werden.
Befindet sich der Hauptwohnsitz der antragssuchenden Person nicht in Österreich können Staatsbürgerschaftsnachweise, Pässe und andere behördliche Dokumente bei der jeweiligen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) beantragt werden.
Welche Dokumente werden benötigt?
Je nach Sachlage können die benötigten Unterlagen variieren. Es wird daher empfohlen, sich vorab telefonisch mit der Staatsbürgerschaftsstelle in Verbindung zu setzen:
Allgemein benötigte Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise (evtl. Heimatscheine) des Vaters und der Mutter (bei außerehelichen Kindern nur der Mutter)
- Heiratsurkunden aller Ehen (nur bei Frauen)
- Staatsbürgerschaftsnachweise (Heimatscheine) der Ehegattin / des Ehegatten
Kosten
Staatsbürgerschaftsnachweis
€ 23,50
Kinder bis zum 2. Lebensjahr (gemäß § 35 Abs. 6 GebG 1957)
Gratis
Matthias Österle
Leitung Abteilung Bürgerservice & Soziales
Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann in jeder Gemeinde mit Standesamt, sofern sich der Hauptwohnsitz der Person in Österreich befindet, beantragt werden.
Befindet sich der Hauptwohnsitz der antragssuchenden Person nicht in Österreich können Staatsbürgerschaftsnachweise, Pässe und andere behördliche Dokumente bei der jeweiligen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) beantragt werden.
Welche Dokumente werden benötigt?
Je nach Sachlage können die benötigten Unterlagen variieren. Es wird daher empfohlen, sich vorab telefonisch mit der Staatsbürgerschaftsstelle in Verbindung zu setzen:
Allgemein benötigte Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise (evtl. Heimatscheine) des Vaters und der Mutter (bei außerehelichen Kindern nur der Mutter)
- Heiratsurkunden aller Ehen (nur bei Frauen)
- Staatsbürgerschaftsnachweise (Heimatscheine) der Ehegattin / des Ehegatten