Der Familienpass stellt eine Einladung an Familien zur gemeinsamen Freizeitgestaltung dar, denn gemeinsam Erlebtes stärkt die Beziehungen und bereichert das Familienleben.
Der Familienpass ermöglicht einen preisgünstigen und familienfreundlichen Zugang zu den verschiedensten Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Ziele:
- Förderung des Gemeinschaftserlebnisses der Familien
- Finanzielle Entlastung der Familien
- Erleichterter Zugang zu Freizeit‑, Sport- und Kultureinrichtungen
- Förderung der Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsmittel und damit Abbau der verkehrsbedingten Umweltbelastungen
- Wer bekommt den Familienpass?
- Alle in Vorarlberg wohnhaften Familien (auch Alleinerzieher), die mindestens ein unversorgtes Kind — einschließlich der Pflegekinder — haben (das heißt, dass für das Kind/die Kinder Familienbeihilfe bezogen wird).
- Besuchsväter/-mütter mit deren Kindern.
- Wo bekommt man den Familienpass?
- Der Familienpass wird auf Antrag kostenlos im Rathaus, Abteilung Soziales und Familie im Erdgeschoss, ausgestellt.
Der Familienpass ist jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres gültig und wird auf Antrag verlängert. Änderungen in den Voraussetzungen, wenn ein Kind nicht mehr als unversorgt gilt, müssen umgehend mitgeteilt werden.
Ermäßigungen mit dem Vorarlberger Familienpass erhalten Sie so:
Sie weisen den Vorarlberger Familienpass dem Unternehmen (ÖBB, Seilbahn, Skilift, Museum, Schwimmbad, etc.) vor. Sodann erhalten Sie bei allen in der Broschüre “Mehr Spaß mit dem Familienpass” angeführten Unternehmen die entsprechende Ermäßigung.
Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln:
Für Familien werden Tagesnetztickets zu einem familienfreundlichen Pauschalpreis ausgegeben. Als Familien gelten Eltern oder Elternteile mit mindestens einem unversorgten Kind. Das Tagesnetzticket kann einzeln oder gemeinsam mit allen Familienmitgliedern benützt werden.
Es berechtigt zur uneingeschränkten Benützung sämtlicher öffentlicher Verkehrsmittel (Bus, Bahn) in einer Stadt, in einer Region (Rheintal, Bregenzerwald, Oberland, Walgau, Bezirk Bludenz, Arlberg) oder in ganz Vorarlberg (ohne Kleinwalsertal) für den ganzen Tag.
Vorarlberger Familienpass
Alle Infos zum Vorarlberger Familienpass
Der Familienpass stellt eine Einladung an Familien zur gemeinsamen Freizeitgestaltung dar, denn gemeinsam Erlebtes stärkt die Beziehungen und bereichert das Familienleben.
Der Familienpass ermöglicht einen preisgünstigen und familienfreundlichen Zugang zu den verschiedensten Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Ziele:
- Förderung des Gemeinschaftserlebnisses der Familien
- Finanzielle Entlastung der Familien
- Erleichterter Zugang zu Freizeit‑, Sport- und Kultureinrichtungen
- Förderung der Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsmittel und damit Abbau der verkehrsbedingten Umweltbelastungen
- Wer bekommt den Familienpass?
- Alle in Vorarlberg wohnhaften Familien (auch Alleinerzieher), die mindestens ein unversorgtes Kind — einschließlich der Pflegekinder — haben (das heißt, dass für das Kind/die Kinder Familienbeihilfe bezogen wird).
- Besuchsväter/-mütter mit deren Kindern.
- Wo bekommt man den Familienpass?
- Der Familienpass wird auf Antrag kostenlos im Rathaus, Abteilung Soziales und Familie im Erdgeschoss, ausgestellt.
Der Familienpass ist jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres gültig und wird auf Antrag verlängert. Änderungen in den Voraussetzungen, wenn ein Kind nicht mehr als unversorgt gilt, müssen umgehend mitgeteilt werden.
Ermäßigungen mit dem Vorarlberger Familienpass erhalten Sie so:
Sie weisen den Vorarlberger Familienpass dem Unternehmen (ÖBB, Seilbahn, Skilift, Museum, Schwimmbad, etc.) vor. Sodann erhalten Sie bei allen in der Broschüre “Mehr Spaß mit dem Familienpass” angeführten Unternehmen die entsprechende Ermäßigung.
Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln:
Für Familien werden Tagesnetztickets zu einem familienfreundlichen Pauschalpreis ausgegeben. Als Familien gelten Eltern oder Elternteile mit mindestens einem unversorgten Kind. Das Tagesnetzticket kann einzeln oder gemeinsam mit allen Familienmitgliedern benützt werden.
Es berechtigt zur uneingeschränkten Benützung sämtlicher öffentlicher Verkehrsmittel (Bus, Bahn) in einer Stadt, in einer Region (Rheintal, Bregenzerwald, Oberland, Walgau, Bezirk Bludenz, Arlberg) oder in ganz Vorarlberg (ohne Kleinwalsertal) für den ganzen Tag.