Noch bis 28. April 2024 sind rund 400 Pläne und Berichte zum Hochwasserschutzprojekt Rhesi online, um der Bevölkerung die Möglichkeit für Rückmeldungen zu geben.
Als grenzüberschreitendes Hochwasserschutzprojekt durchläuft das Projekt Rhesi die Bewilligungsverfahren sowohl von Österreich als auch von der Schweiz. Diese unterscheiden sich jedoch aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Lage der beiden Länder.
Gleichbehandlung wichtig
In der Schweiz ist noch vor der öffentlichen Auflage eines Projekts ein „Mitwirkungsverfahren” durchzuführen. Dabei hat die Bevölkerung die Möglichkeit, Berichte und Pläne einzusehen und Rückmeldungen abzugeben. In Österreich ist dieser Schritt nicht gesetzlich vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit geschieht erst im Rahmen des UVP-Genehmigungsverfahrens.
Im Sinne der Gleichbehandlung wird nun aber auch der Vorarlberger Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, Unterlagen einzusehen und Rückmeldungen abzugeben. Die Internationale Rheinregulierung (IRR) macht daher die Dokumente und Pläne, die im Kanton St. Gallen im Rahmen der Mitwirkung eingesehen werden können, auch auf dieser Seite des Rheins öffentlich zugänglich. Rund 400 Pläne und Berichte können daher noch bis 28. April 2024 online unter www.rhesi.org/mitwirkung angeschaut und kommentiert werden.
Nach Ablauf der Frist werden die Rückmeldungen analysiert und in einem Bericht zusammengefasst. Gute, umsetzbare Beiträge können so einen hilfreichen Beitrag in der weiteren Planung für die öffentliche Auflage leisten. |
Noch bis 28. April 2024 sind rund 400 Pläne und Berichte zum Hochwasserschutzprojekt Rhesi online, um der Bevölkerung die Möglichkeit für Rückmeldungen zu geben.
Als grenzüberschreitendes Hochwasserschutzprojekt durchläuft das Projekt Rhesi die Bewilligungsverfahren sowohl von Österreich als auch von der Schweiz. Diese unterscheiden sich jedoch aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Lage der beiden Länder.
Gleichbehandlung wichtig
In der Schweiz ist noch vor der öffentlichen Auflage eines Projekts ein „Mitwirkungsverfahren” durchzuführen. Dabei hat die Bevölkerung die Möglichkeit, Berichte und Pläne einzusehen und Rückmeldungen abzugeben. In Österreich ist dieser Schritt nicht gesetzlich vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit geschieht erst im Rahmen des UVP-Genehmigungsverfahrens.
Im Sinne der Gleichbehandlung wird nun aber auch der Vorarlberger Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, Unterlagen einzusehen und Rückmeldungen abzugeben. Die Internationale Rheinregulierung (IRR) macht daher die Dokumente und Pläne, die im Kanton St. Gallen im Rahmen der Mitwirkung eingesehen werden können, auch auf dieser Seite des Rheins öffentlich zugänglich. Rund 400 Pläne und Berichte können daher noch bis 28. April 2024 online unter www.rhesi.org/mitwirkung angeschaut und kommentiert werden.
Nach Ablauf der Frist werden die Rückmeldungen analysiert und in einem Bericht zusammengefasst. Gute, umsetzbare Beiträge können so einen hilfreichen Beitrag in der weiteren Planung für die öffentliche Auflage leisten. |
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