Hier finden Sie alle Informationen & Dokumente zum Thema Bauen in Hard auf einen Blick.
Die Baugrundlagenbestimmung legt den Rahmen für die Bebauung eines bestimmten Grundstückes fest. Sie gibt Auskunft darüber wie und wie viel auf einem Grundstück gebaut werden darf.
Soweit es die Interessen der örtlichen Raumplanung, der Gesundheit, des Verkehrs, des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes sowie des haushälterischen Umganges mit Grund und Boden erforderlich machen, werden in der Baugrundlagenbestimmung die Baulinie zu öffentlichen Verkehrsflächen, die Baugrenzen, die Höhenlage, die Höhe und die äußere Gestaltung der Bauwerke sowie das Maß der baulichen Nutzung und die Mindestzahl der Stellplätze bestimmt.
Die Marktgemeinde Hard hat eine Verordnung zur „Baugrundlagenbestimmung“ erlassen. Diese regelt, in welchen Fällen vor Einreichung eines Bauantrages verpflichtend ein Antrag auf Baugrundlagen gestellt werden muss (Ortsentwicklung & Raumplanung):
Die Errichtung und wesentliche Änderung von Gebäuden, bestimmten Bauwerken, Werbeanlagen u.ä. ist bewilligungspflichtig.
Folgende Angaben & Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
Darunter fallen zum Beispiel:
Neubau von:
> Geräteschuppen > Schwimmbecken > Carport > Überdachungen > freistehende Garagen > Schutzmauern
> Luftwärmepumpen > Klimageräte > Windkraftanlagen > Photovoltaikanlagen
Eine Planabweichung ist immer dann notwendig, wenn während der Bauausführung von den genehmigten Bauplänen abgewichen werden soll oder muss.
Eine Bauanzeige ist insbesondere bei kleinere Bauvorhaben erforderlich, bei denen die gesetzlichen Mindestabstände und Abstandsflächen eingehalten werden. Beispiele hierfür sind:
Folgende Angaben und Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
Eine Abbruchanzeige wird für den vollständigen bzw. teilweisen Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen benötigt.
Für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Einfriedungen (wie Zäunen oder Mauern) an öffentlichen Verkehrsflächen ist anzeigepflichtig (Bauanzeige). Hierbei gilt die Einfriedungsverordnung der Marktgemeinde Hard. Diese legt unter anderem fest, dass Einfriedungen entlang öffentlicher Straßen in der Regel eine Höhe von maximal 1,20 Metern nicht überschreiten dürfen.
Einfriedungen, die das Nachbargrundstück um mehr als 1,80 Meter überragen, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig (Bauantrag) – insbesondere dann, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten wird.
Für weitere Informationen oder bei Unsicherheiten empfehlen wir, sich vorab mit uns (Abteilung Bauservice und Recht) in Verbindung zu setzen.
Für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Werbeanlagen ist grundsätzlich ein Bauantrag erforderlich. Dies betrifft alle ortsfesten und mobilen Werbeanlagen, wie Schilder, Plakattafeln, Lichtwerbungen oder Transparente, sofern sie nicht ausdrücklich von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind.
Die Werbeanlagenverordnung der Marktgemeinde Hard gilt im gesamten Gemeindegebiet und regelt u.a. die zulässige Form, Größe sowie die Gestaltung von Werbeanlagen.
Die Vollendung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ist der Behörde schriftlich zu melden.
Wichtig dabei zu Wissen ist:
Digitale Baueingaben (mit ID-Austria / Handysignatur) für Bauantrag, Bauanzeige oder Planabweichung
Zur “kurzen Baueingabe” geht es hier
Zur “langen Baueingabe” geht es hier
Zur digitalen Bauvollendungsmeldung geht es hier