Hier finden Sie alle Informationen & Dokumente zum Thema Bauen in Hard auf einen Blick.
Wichtiger Hinweis – Baugrundlagenbestimmung
Die Baugrundlagenbestimmung legt den Rahmen für die Bebauung eines bestimmten Grundstückes fest. Sie gibt Auskunft darüber wie und wie viel auf einem Grundstück gebaut werden darf.
Soweit es die Interessen der örtlichen Raumplanung, der Gesundheit, des Verkehrs, des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes sowie des haushälterischen Umganges mit Grund und Boden erforderlich machen, werden in der Baugrundlagenbestimmung die Baulinie zu öffentlichen Verkehrsflächen, die Baugrenzen, die Höhenlage, die Höhe und die äußere Gestaltung der Bauwerke sowie das Maß der baulichen Nutzung und die Mindestzahl der Stellplätze bestimmt.
Die Marktgemeinde Hard hat eine Verordnung zur „Baugrundlagenbestimmung“ erlassen. Diese regelt, in welchen Fällen vor Einreichung eines Bauantrages verpflichtend ein Antrag auf Baugrundlagen gestellt werden muss (Ortsentwicklung & Raumplanung):
- wenn sich das Baugrundstück im Ortskern der Marktgemeinde Hard befindet
- auf Baugrundstücken ab 1.000 m² und/oder mindestens vier Wohneinheiten
Bauantrag
Die Errichtung und wesentliche Änderung von Gebäuden, bestimmten Bauwerken, Werbeanlagen u.ä. ist bewilligungspflichtig.
Folgende Angaben & Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- Nachweis des Eigentums der Liegenschaft oder Zustimmung des Grundeigentümers
- Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung zu einer öffentlichen Verkehrsfläche
- Plan- und Beschreibungsunterlagen
- Angabe: Lage, Art, Umfang und die beabsichtige Verwendung des Bauvorhabens
- Dreifache Ausfertigung
Baueingabe (lang)
Darunter fallen zum Beispiel:
Neubau von:
- Einfamilienhäusern
- Mehrwohnungsgebäuden
- Büro- oder Betriebsgebäuden
- Zubauten zu bestehenden Gebäuden
Baueingabe (kurz)
Darunter fallen zum Beispiel:
- die Errichtung und Änderung von Bauvorhaben bei Nicht-Einhaltung der baugesetzlichen Mindestabstände und Abstandsflächen wie z.B.:
> Geräteschuppen
> Schwimmbecken
> Carport
> Überdachungen
> freistehende Garagen
> Schutzmauern
- ortsfeste technische Errichtungen (Ausnahme: zweifache Ausfertigung) wie:
> Luftwärmepumpen
> Klimageräte
> Windkraftanlagen
> Photovoltaikanlagen
Bauanzeige
Eine Bauanzeige ist insbesondere bei kleinere Bauvorhaben erforderlich, bei denen die gesetzlichen Mindestabstände und Abstandsflächen eingehalten werden. Beispiele hierfür sind:
- Geräteschuppen
- Schwimmbecken
- Carports
- freistehende Garagen
- Schutzmauern
Folgende Angaben und Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- Angabe: Lage, Art, Umfang und die beabsichtige Verwendung des Bauvorhabens
- Nachweis des Eigentums der Liegenschaft oder Zustimmung des Grundeigentümers
- Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes zu einer öffentlichen Verkehrsfläche
- Plan- und Beschreibungsunterlagen
- Dreifache Ausfertigung
Einfriedungen
Für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Einfriedungen (wie Zäunen oder Mauern) an öffentlichen Verkehrsflächen ist anzeigepflichtig (Bauanzeige). Hierbei gilt die Einfriedungsverordnung der Marktgemeinde Hard. Diese legt unter anderem fest, dass Einfriedungen entlang öffentlicher Straßen in der Regel eine Höhe von maximal 1,20 Metern nicht überschreiten dürfen.
Einfriedungen, die das Nachbargrundstück um mehr als 1,80 Meter überragen, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig (Bauantrag) – insbesondere dann, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten wird.
Für weitere Informationen oder bei Unsicherheiten empfehlen wir, sich vorab mit uns (Abteilung Bauservice und Recht) in Verbindung zu setzen.
Werbeanlagen
Für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Werbeanlagen ist grundsätzlich ein Bauantrag erforderlich. Dies betrifft alle ortsfesten und mobilen Werbeanlagen, wie Schilder, Plakattafeln, Lichtwerbungen oder Transparente, sofern sie nicht ausdrücklich von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind.
Die Werbeanlagenverordnung der Marktgemeinde Hard gilt im gesamten Gemeindegebiet und regelt u.a. die zulässige Form, Größe sowie die Gestaltung von Werbeanlagen.
Bauvollendungsmeldung
Die Vollendung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ist der Behörde schriftlich zu melden.
Folgende Angaben & Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- Schriftliche Meldung innerhalb von zwei Wochen
- Anschluss der im Baubescheid angeführten Befunde bzw. Bestätigungen
Wichtig dabei zu Wissen ist:
- Die Benützung ist erst ab dem vollständigen Erhalt der Unterlagen erlaubt
- Mit der Fertigstellungsmeldung übernimmt der Bauherr die Verantwortung für die der Bewilligung entsprechenden Ausführung des Bauvorhabens
- Die Behörde ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob die Bauausführung der Baubewilligung entspricht
Baueingabe online/digital
Digitale Baueingaben (mit ID-Austria / Handysignatur) für Bauantrag, Bauanzeige oder Planabweichung
Zur “kurzen Baueingabe” geht es hier
Darunter fallen zum Beispiel:
- die Errichtung und Änderung von:
— Geräteschuppen
— Schwimmbädern
— Carports
— Überdachungen
— freistehende Garagen
— Schutzmauern
- ortsfeste technische Errichtungen wie:
— Luftwärmepumpen
— Klimageräte
— Windkraftanlagen
— Photovoltaikanlagen
Zur “langen Baueingabe” geht es hier
Darunter fallen zum Beispiel:
- Neubau von:
— Einfamilienhäusern
— Mehrfamilienhäuser
— Büro- oder Betriebsgebäuden
— Zubauten zu bestehenden Gebäuden
Zur digitalen Bauvollendungsmeldung geht es hier
Mag. iur. Benjamin Horeschy
Leitung Abt. Bauservice & Recht

Anja Pichler
Sekretariat Bauservice

Robert Rotter
Bauservice

Patricia Dörler
Bauservice

Thomas Rümmele, LL.B.
Bauservice & Recht

Claudia Örtle
AGWR-Verwaltung & Versicherungen

Hier finden Sie alle Informationen & Dokumente zum Thema Bauen in Hard auf einen Blick.
Wichtiger Hinweis – Baugrundlagenbestimmung
Die Baugrundlagenbestimmung legt den Rahmen für die Bebauung eines bestimmten Grundstückes fest. Sie gibt Auskunft darüber wie und wie viel auf einem Grundstück gebaut werden darf.
Soweit es die Interessen der örtlichen Raumplanung, der Gesundheit, des Verkehrs, des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes sowie des haushälterischen Umganges mit Grund und Boden erforderlich machen, werden in der Baugrundlagenbestimmung die Baulinie zu öffentlichen Verkehrsflächen, die Baugrenzen, die Höhenlage, die Höhe und die äußere Gestaltung der Bauwerke sowie das Maß der baulichen Nutzung und die Mindestzahl der Stellplätze bestimmt.
Die Marktgemeinde Hard hat eine Verordnung zur „Baugrundlagenbestimmung“ erlassen. Diese regelt, in welchen Fällen vor Einreichung eines Bauantrages verpflichtend ein Antrag auf Baugrundlagen gestellt werden muss (Ortsentwicklung & Raumplanung):
- wenn sich das Baugrundstück im Ortskern der Marktgemeinde Hard befindet
- auf Baugrundstücken ab 1.000 m² und/oder mindestens vier Wohneinheiten
Bauantrag
Die Errichtung und wesentliche Änderung von Gebäuden, bestimmten Bauwerken, Werbeanlagen u.ä. ist bewilligungspflichtig.
Folgende Angaben & Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- Nachweis des Eigentums der Liegenschaft oder Zustimmung des Grundeigentümers
- Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung zu einer öffentlichen Verkehrsfläche
- Plan- und Beschreibungsunterlagen
- Angabe: Lage, Art, Umfang und die beabsichtige Verwendung des Bauvorhabens
- Dreifache Ausfertigung
Baueingabe (lang)
Darunter fallen zum Beispiel:
Neubau von:
- Einfamilienhäusern
- Mehrwohnungsgebäuden
- Büro- oder Betriebsgebäuden
- Zubauten zu bestehenden Gebäuden
Baueingabe (kurz)
Darunter fallen zum Beispiel:
- die Errichtung und Änderung von Bauvorhaben bei Nicht-Einhaltung der baugesetzlichen Mindestabstände und Abstandsflächen wie z.B.:
> Geräteschuppen
> Schwimmbecken
> Carport
> Überdachungen
> freistehende Garagen
> Schutzmauern
- ortsfeste technische Errichtungen (Ausnahme: zweifache Ausfertigung) wie:
> Luftwärmepumpen
> Klimageräte
> Windkraftanlagen
> Photovoltaikanlagen
Bauanzeige
Eine Bauanzeige ist insbesondere bei kleinere Bauvorhaben erforderlich, bei denen die gesetzlichen Mindestabstände und Abstandsflächen eingehalten werden. Beispiele hierfür sind:
- Geräteschuppen
- Schwimmbecken
- Carports
- freistehende Garagen
- Schutzmauern
Folgende Angaben und Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- Angabe: Lage, Art, Umfang und die beabsichtige Verwendung des Bauvorhabens
- Nachweis des Eigentums der Liegenschaft oder Zustimmung des Grundeigentümers
- Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes zu einer öffentlichen Verkehrsfläche
- Plan- und Beschreibungsunterlagen
- Dreifache Ausfertigung
Einfriedungen
Für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Einfriedungen (wie Zäunen oder Mauern) an öffentlichen Verkehrsflächen ist anzeigepflichtig (Bauanzeige). Hierbei gilt die Einfriedungsverordnung der Marktgemeinde Hard. Diese legt unter anderem fest, dass Einfriedungen entlang öffentlicher Straßen in der Regel eine Höhe von maximal 1,20 Metern nicht überschreiten dürfen.
Einfriedungen, die das Nachbargrundstück um mehr als 1,80 Meter überragen, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig (Bauantrag) – insbesondere dann, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten wird.
Für weitere Informationen oder bei Unsicherheiten empfehlen wir, sich vorab mit uns (Abteilung Bauservice und Recht) in Verbindung zu setzen.
Werbeanlagen
Für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Werbeanlagen ist grundsätzlich ein Bauantrag erforderlich. Dies betrifft alle ortsfesten und mobilen Werbeanlagen, wie Schilder, Plakattafeln, Lichtwerbungen oder Transparente, sofern sie nicht ausdrücklich von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind.
Die Werbeanlagenverordnung der Marktgemeinde Hard gilt im gesamten Gemeindegebiet und regelt u.a. die zulässige Form, Größe sowie die Gestaltung von Werbeanlagen.
Bauvollendungsmeldung
Die Vollendung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ist der Behörde schriftlich zu melden.
Folgende Angaben & Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- Schriftliche Meldung innerhalb von zwei Wochen
- Anschluss der im Baubescheid angeführten Befunde bzw. Bestätigungen
Wichtig dabei zu Wissen ist:
- Die Benützung ist erst ab dem vollständigen Erhalt der Unterlagen erlaubt
- Mit der Fertigstellungsmeldung übernimmt der Bauherr die Verantwortung für die der Bewilligung entsprechenden Ausführung des Bauvorhabens
- Die Behörde ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob die Bauausführung der Baubewilligung entspricht
Baueingabe online/digital
Digitale Baueingaben (mit ID-Austria / Handysignatur) für Bauantrag, Bauanzeige oder Planabweichung
Zur “kurzen Baueingabe” geht es hier
Darunter fallen zum Beispiel:
- die Errichtung und Änderung von:
— Geräteschuppen
— Schwimmbädern
— Carports
— Überdachungen
— freistehende Garagen
— Schutzmauern
- ortsfeste technische Errichtungen wie:
— Luftwärmepumpen
— Klimageräte
— Windkraftanlagen
— Photovoltaikanlagen
Zur “langen Baueingabe” geht es hier
Darunter fallen zum Beispiel:
- Neubau von:
— Einfamilienhäusern
— Mehrfamilienhäuser
— Büro- oder Betriebsgebäuden
— Zubauten zu bestehenden Gebäuden
Zur digitalen Bauvollendungsmeldung geht es hier
Mag. iur. Benjamin Horeschy
Leitung Abt. Bauservice & Recht

Anja Pichler
Sekretariat Bauservice

Robert Rotter
Bauservice

Patricia Dörler
Bauservice

Thomas Rümmele, LL.B.
Bauservice & Recht

Claudia Örtle
AGWR-Verwaltung & Versicherungen
