Was macht Raumplanung?
Die Aufgabe der Raumplanung ist es die unterschiedlichen Anforderungen im Raum zu analysieren und Lösungsansätze für räumliche Problemstellungen zu finden. Die Raumplanung formuliert in Zusammenarbeit mit externen Experten Konzepte, Pläne und Leitbilder, um Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung der Gemeinde zu schaffen. Informationen zu aktuellen Planungsprozessen erhalten Sie ebenfalls bei der Raumplanung.
Die Raumplanung ist des Weiteren zuständig für alle Änderungen des örtlichen Flächenwidmungsplans, welcher die Nutzung der Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet regelt. Für Bsind sie in der Raumplanung richtig. Auch Anträge für Grundstücksteilungen oder Ausnahmen von der Flächenwidmung werden hier angesucht.
Bei größeren Bauvorhaben begleitet die Raumplanung den Bauherrn bereits von Beginn an, wodurch das bestmögliche Zusammenspiel mit dem Raum erreicht werden soll. Für Bebauungen auf Baugrundstücken ab 1000m² oder mindestens 4 Wohneinheiten sowie im Ortszentrum ist jedenfalls eine verpflichtende Baugrundlagenbestimmung vor Einreichung des Bauprojekts notwendig.
Neben themenspezifischen raumbezogenen Verordnungen wird das Ortsbild in Teilen der Gemeinde über die Bebauungspläne geregelt. Informationen zu diesen erhalten Sie ebenfalls bei der Raumplanung. Größere Bauvorhaben müssen zur individuellen Begutachtung zudem auch dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden, welcher den Bauwerbern beratend zur Seite steht.
Leitbilder, Pläne & Konzepte
Flächenwidmungsplan
Die Widmung macht grundlegende Aussagen zur Verwendung von Grundflächen.
Bitte klären Sie vor jedem Planungsprojekt erst ab, ob die Widmung die geplante Nutzung zulässt.
Über den Vorarlberg Atlas können Sie bequem über das Internet Einsicht in den aktuell gültigen Flächenwidmungsplan nehmen.
Räumliches Entwicklungskonzept (REK)
Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) formuliert die Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung der Gemeinde und ist damit Handlungsanleitung für Gemeindepolitik und ‑verwaltung. Im REK werden grundsätzliche Aussagen und Ziele zu folgenden Entwicklungsschwerpunkten in Hard formuliert:
- Siedlungsentwicklung
- Freiraum
- Wirtschaft
- Mobilität
- Soziale und technische Infrastruktur
- Energie
Baugrundlagenbestimmungen Ortskern Hard
Die Bebauungsrichtlinien übernehmen und konkretisieren Grundsätze und Ziele aus dem räumlichen Entwicklungskonzept. Sie bauen auf den Festlegungsinhalten des seit 1999 geltenden „Bebauungsplanes Ortskern“ auf und beinhalten generelle Aussagen (Zielsetzungen), Vorgaben zu Kerninhalten (Dichte, Höhe, Bauweise, Dachform, etc.) sowie ergänzende Handlungshinweise zu einzelnen Teilräumen.
Baugrundlagenbestimmung ab 1000 m² und/oder 4 Wohneinheiten
In der Marktgemeinde Hard sind Bauvorhaben ab einer Grundstücksgröße von 1000m² oder mindestens 4 Wohneinheiten der Abteilung Raumplanung und Ortsentwicklung zur Baugrundlagenbestimmung vorzulegen.
Wir empfehlen möglichst frühzeitig im Planungsprozess in einen Dialog mit uns zu treten. Damit soll das bestmögliche Zusammenspiel zwischen dem Bauwerber und den Zielen der Gemeinde erreicht werden.
Bebauungspläne
Die Bebauungspläne dienen der Bildung von Raumstrukturen und Raumabfolgen sowie der Sicherstellung eines attraktiven Ortsbilds. In den Bebauungsplänen wird die Art der Bebauung für ein Gebiet definiert.
In der Marktgemeinde Hard gibt es Bebauungspläne für folgende Gebiete:
Straßen- und Wegekonzept
Das Straßen- und Wegekonzept (SWK) enthält grundsätzliche Aussagen über bestehende Straßen und deren Funktionen. Mit dem Straßen- und Wegekonzept soll eine konsequente Netzgliederung im Straßennetz umgesetzt werden.
Rosalie Schweninger BSc., BA
Leitung Abt. Ortsentwicklung & Raumplanung
Antonia Thaler BSc
Ortsentwicklung & Raumplanung
Laufende Prozesse
Hafenpark
Der Hafenpark samt Thaler Areal als Verbindungsglied zwischen Strandbad, Kohlplatzstraße und Zoll- und Sporthafen wird neu gedacht. Es sollen Antworten zum künftigen gastronomischen Angebot im Gebiet, zum Umgang mit dem Thaler Areal sowie zur Gestaltung der Radabstellanlagen für Strandbadbesucher:innen oder dem Erhalt des Minigolfplatz gefunden werden. Diese und viele weitere Themen wurden vergangenen September im Zuge einer Bürger:innenbeteiligungsveranstaltung erstmals diskutiert.
Die Ergebnisse der Veranstaltung sowie der nachfolgenden Online-Befragung wurden vom zuständigen Planer:innenteam Planstatt Senner ausgewertet. Basierend auf den vielfältigen Rückmeldungen aus der Bevölkerung wurden von Planstatt Senner erste Konzeptskizzen erarbeitet sowie sieben allgemeine Grundsätze für die weiterführenden Planungen abgeleitet.
Die gesamte Dokumentation ist unter www.hafenpark.hard.at für Sie abrufbar.
Was macht Raumplanung?
Die Aufgabe der Raumplanung ist es die unterschiedlichen Anforderungen im Raum zu analysieren und Lösungsansätze für räumliche Problemstellungen zu finden. Die Raumplanung formuliert in Zusammenarbeit mit externen Experten Konzepte, Pläne und Leitbilder, um Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung der Gemeinde zu schaffen. Informationen zu aktuellen Planungsprozessen erhalten Sie ebenfalls bei der Raumplanung.
Die Raumplanung ist des Weiteren zuständig für alle Änderungen des örtlichen Flächenwidmungsplans, welcher die Nutzung der Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet regelt. Für Bsind sie in der Raumplanung richtig. Auch Anträge für Grundstücksteilungen oder Ausnahmen von der Flächenwidmung werden hier angesucht.
Bei größeren Bauvorhaben begleitet die Raumplanung den Bauherrn bereits von Beginn an, wodurch das bestmögliche Zusammenspiel mit dem Raum erreicht werden soll. Für Bebauungen auf Baugrundstücken ab 1000m² oder mindestens 4 Wohneinheiten sowie im Ortszentrum ist jedenfalls eine verpflichtende Baugrundlagenbestimmung vor Einreichung des Bauprojekts notwendig.
Neben themenspezifischen raumbezogenen Verordnungen wird das Ortsbild in Teilen der Gemeinde über die Bebauungspläne geregelt. Informationen zu diesen erhalten Sie ebenfalls bei der Raumplanung. Größere Bauvorhaben müssen zur individuellen Begutachtung zudem auch dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden, welcher den Bauwerbern beratend zur Seite steht.
Leitbilder, Pläne & Konzepte
Flächenwidmungsplan
Die Widmung macht grundlegende Aussagen zur Verwendung von Grundflächen.
Bitte klären Sie vor jedem Planungsprojekt erst ab, ob die Widmung die geplante Nutzung zulässt.
Über den Vorarlberg Atlas können Sie bequem über das Internet Einsicht in den aktuell gültigen Flächenwidmungsplan nehmen.
Räumliches Entwicklungskonzept (REK)
Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) formuliert die Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung der Gemeinde und ist damit Handlungsanleitung für Gemeindepolitik und ‑verwaltung. Im REK werden grundsätzliche Aussagen und Ziele zu folgenden Entwicklungsschwerpunkten in Hard formuliert:
- Siedlungsentwicklung
- Freiraum
- Wirtschaft
- Mobilität
- Soziale und technische Infrastruktur
- Energie
Baugrundlagenbestimmungen Ortskern Hard
Die Bebauungsrichtlinien übernehmen und konkretisieren Grundsätze und Ziele aus dem räumlichen Entwicklungskonzept. Sie bauen auf den Festlegungsinhalten des seit 1999 geltenden „Bebauungsplanes Ortskern“ auf und beinhalten generelle Aussagen (Zielsetzungen), Vorgaben zu Kerninhalten (Dichte, Höhe, Bauweise, Dachform, etc.) sowie ergänzende Handlungshinweise zu einzelnen Teilräumen.
Baugrundlagenbestimmung ab 1000 m² und/oder 4 Wohneinheiten
In der Marktgemeinde Hard sind Bauvorhaben ab einer Grundstücksgröße von 1000m² oder mindestens 4 Wohneinheiten der Abteilung Raumplanung und Ortsentwicklung zur Baugrundlagenbestimmung vorzulegen.
Wir empfehlen möglichst frühzeitig im Planungsprozess in einen Dialog mit uns zu treten. Damit soll das bestmögliche Zusammenspiel zwischen dem Bauwerber und den Zielen der Gemeinde erreicht werden.
Bebauungspläne
Die Bebauungspläne dienen der Bildung von Raumstrukturen und Raumabfolgen sowie der Sicherstellung eines attraktiven Ortsbilds. In den Bebauungsplänen wird die Art der Bebauung für ein Gebiet definiert.
In der Marktgemeinde Hard gibt es Bebauungspläne für folgende Gebiete:
Straßen- und Wegekonzept
Das Straßen- und Wegekonzept (SWK) enthält grundsätzliche Aussagen über bestehende Straßen und deren Funktionen. Mit dem Straßen- und Wegekonzept soll eine konsequente Netzgliederung im Straßennetz umgesetzt werden.
Rosalie Schweninger BSc., BA
Leitung Abt. Ortsentwicklung & Raumplanung
Antonia Thaler BSc
Ortsentwicklung & Raumplanung
Laufende Prozesse
Hafenpark
Der Hafenpark samt Thaler Areal als Verbindungsglied zwischen Strandbad, Kohlplatzstraße und Zoll- und Sporthafen wird neu gedacht. Es sollen Antworten zum künftigen gastronomischen Angebot im Gebiet, zum Umgang mit dem Thaler Areal sowie zur Gestaltung der Radabstellanlagen für Strandbadbesucher:innen oder dem Erhalt des Minigolfplatz gefunden werden. Diese und viele weitere Themen wurden vergangenen September im Zuge einer Bürger:innenbeteiligungsveranstaltung erstmals diskutiert.
Die Ergebnisse der Veranstaltung sowie der nachfolgenden Online-Befragung wurden vom zuständigen Planer:innenteam Planstatt Senner ausgewertet. Basierend auf den vielfältigen Rückmeldungen aus der Bevölkerung wurden von Planstatt Senner erste Konzeptskizzen erarbeitet sowie sieben allgemeine Grundsätze für die weiterführenden Planungen abgeleitet.
Die gesamte Dokumentation ist unter www.hafenpark.hard.at für Sie abrufbar.