Aufgabe des Fachbeirats ist es, durch engagierte und unabhängige Empfehlungen die Qualität des Ortsbildes und der Architektur zu wahren und zu verbessern. Die Empfehlungen sind an den Bauausschuss und den Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz gerichtet. Nachdem Rahmenbedingungen wie Dichte, Höhenentwicklung und Erschließung von der Raumplanungsabteilung der Gemeinde gesetzt wurden, wird der Fachbeirat zur Optimierung des Projektentwurfs im Dialog mit dem Planer herangezogen.
Einreichung von Bauvorhaben zur Begutachtung
Dem Fachbeirat sind folgende Bauvorhaben zur Begutachtung vorzulegen:
- Bauvorhaben ab 5 Wohneinheiten (oder einem damit vergleichbaren Flächenbedarf)
- Bauvorhaben, welche die im Räumlichen Entwicklungskonzept festgelegte maximale Baunutzzahl (BNZ) überschreiten bzw. einen Dichtebonus in Anspruch nehmen
- In begründeten Fällen auch für andere Baumaßnahmen, wie z.B. bei besonders sensiblen Standorten
Sitzungen 2023
- Montag, 19.02.2024
- Montag, 15.04.2024
- Montag, 10.06.2024
- Montag, 12.08.2024
- Montag, 14.10.2024
- Montag, 16.12.2024
Änderungen vorbehalten
Aufgabe des Fachbeirats ist es, durch engagierte und unabhängige Empfehlungen die Qualität des Ortsbildes und der Architektur zu wahren und zu verbessern. Die Empfehlungen sind an den Bauausschuss und den Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz gerichtet. Nachdem Rahmenbedingungen wie Dichte, Höhenentwicklung und Erschließung von der Raumplanungsabteilung der Gemeinde gesetzt wurden, wird der Fachbeirat zur Optimierung des Projektentwurfs im Dialog mit dem Planer herangezogen.
Einreichung von Bauvorhaben zur Begutachtung
Dem Fachbeirat sind folgende Bauvorhaben zur Begutachtung vorzulegen:
- Bauvorhaben ab 5 Wohneinheiten (oder einem damit vergleichbaren Flächenbedarf)
- Bauvorhaben, welche die im Räumlichen Entwicklungskonzept festgelegte maximale Baunutzzahl (BNZ) überschreiten bzw. einen Dichtebonus in Anspruch nehmen
- In begründeten Fällen auch für andere Baumaßnahmen, wie z.B. bei besonders sensiblen Standorten
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