Nach dem Beschluss durch die Gemeindevertretung gelten ab 1. Mai neue Bewirtschaftungszeiten auf den öffentlichen Parkplätzen in unserer Gemeinde. Für Harderinnen und Harder bleiben kostenfreie Parkzeiten weiterhin bestehen.
Wie die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 29. April beschlossen hat, profitieren Harderinnen und Harder auch nach der Anpassung der Bewirtschaftungszeiten im öffentlichen Parkraum von Gratisparkzeiten, um ihre täglichen Erledigungen bequem erledigen zu können.
Zonen und Gratisparkzeiten In Kurzparkzonen, z. B. erkennbar an den blau eingefassten Parkplätzen, ist es auch künftig möglich, sein Fahrzeug für 90 Minuten kostenfrei abzustellen. Dafür ist eine Parkuhr deutlich sichtbar zu hinterlegen oder eine der digitalen Nachweismöglichkeiten (easy park, parkster, …) zu verwenden.
Auf den Parkplätzen am See, die vielfach touristisch genutzt werden, liegt die Gratisparkzeit seit Anfang Mai bei 30 Minuten. Zudem ist von 12 bis 13 Uhr kostenloses Parken möglich. Genügend Zeit, also, um Erledigungen zu tätigen oder für einen Gastrobesuch. Bitte beachten Sie: Die gebührenfreie Zeit von 12 bis 13 Uhr gilt laut Verordnung ab 1. Mai, auch wenn die entsprechende Beschilderung erst in den darauffolgenden Tagen angebracht werden kann.
Bei allen anderen öffentlichen Parkplätzen sind die ersten 60 Minuten kostenfrei.
Indexbasierte Anpassung der Parktarife seit Jänner Wie in anderen plan b‑Gemeinden, gelten bereits seit Anfang des Jahres auch in Hard in allen Zonen neue Tarife, die von der Gemeindevertretung mehrheitlich über fünf Parteien hinweg beschlossen wurden. Es handelte sich dabei um die erste indexbasierte Anpassung seit vier Jahren. Die neuen Tarife orientieren sich an den Kosten einer Einzelfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ebenso wurden die gestiegenen Erhaltungskosten sowie Investitionen in moderne Parkflächen berücksichtigt.
Hier die seit 5. Jänner geltenden Tarife im Überblick: EUR 0.0283 pro Minute EUR 1,70 pro Stunde EUR 9,90 12-Stunden-Pauschale (bewirtschaftete Zeit) EUR 0,30 Mindestparkabgabe