Wenn Sie in Hard wohnen und Ihr Kind für den Kindergarten anmelden möchten, haben Sie jedes Jahr im Zeitraum von Anfang Februar bis Ende März die Möglichkeit, dies online zu tun. Die Gemeinde Hard bietet ein verlinktes Online-Formular an, das Sie einfach ausfüllen und abschicken können. Hier können Sie den gewünschten Kindergarten sowie den gewünschten Betreuungsumfang auswählen.
Info
Es ist zu beachten, dass eine Anmeldung im Voraus erforderlich ist, da die Plätze begrenzt sind. Wir empfehlen daher, sich rechtzeitig um eine Anmeldung zu kümmern.
Sollten Sie die Anmeldung nicht innerhalb des genannten Zeitraums vornehmen können, ist es notwendig, persönlich Kontakt mit der Abteilung Bildung aufzunehmen. Dort können Sie sich über freie Plätze informieren und weitere Schritte zur Anmeldung besprechen.
Berufsbescheinigung
Für die Anmeldung in der Kleinkindbetreuung oder für einen Ganztageskindergartenplatz sind Berufsbescheinigungen von beiden Elternteilen nötig (siehe Beilage). Bitte lassen Sie die Bescheinigungen von Ihren/m Arbeitgeber/n vor der Anmeldung ausfüllen, um sie der Onlineanmeldung beifügen zu können (PDF hochladen).
Wunscheinrichtung
Sie können in der Onlineanmeldung Ihre Wunscheinrichtung wählen. Diese Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Platzzuteilung erfolgt ausschließlich durch die Marktgemeinde Hard als Trägerin der Kinderbetreuungseinrichtungen anhand von organisatorischen und pädagogischen Kriterien.
Wichtige Informationen zur Anmeldung
Um Ihrem Kind einen guten Betreuungsstart zu bieten und Ihnen vorab schon einige Fragen zu beantworten, bitten wir Sie, das folgende Dokument zu lesen.
Allgemeine Informationen
- Voraussetzung für einen Kinderbetreuungsplatz ist, der in Hard gemeldete Hauptwohnsitz des Kindes und dessen Erziehungsberechtigten.
- Die Harder Kinderbetreuungseinrichtungen sind für Kinder berufstätiger Eltern ganzjährig geöffnet. Lediglich an vier Wochen im Jahr sind die Einrichtungen geschlossen. Die freien Tage werden im Herbst mit dem Ferienkalender bekannt gegeben.
- Anmeldungen sind für ein Semester verbindlich. Änderungen von Modulen während des Betreuungsjahres, sind in Ausnahmefällen mit der jeweiligen Leitung der Einrichtung abzuklären. Eine Zusage ist abhängig von Platz und Berufstätigkeit.
- Der Bedarf für die Ferienbetreuung (Semester‑, Oster- und Sommerferien) wird zeitgerecht separat abgefragt. Dieses Betreuungsangebot besteht lediglich für jene Tage/Wochen, an welchen berufstätige Eltern ihren Beruf tatsächlich ausüben.
- Bei vorhersehbarer Abwesenheit (Urlaub, Krankheit, …) muss das Essen bis spätestens Dienstag 10.00 Uhr in der jeweiligen Einrichtung abgemeldet werden, ansonsten wird das Essen automatisch bestellt und verrechnet.
- Bei unvorhergesehenem Fehlen des Kindes (Erkrankung, …) wird das Essen verrechnet. Es besteht die Möglichkeit, das Essen in der Einrichtung abzuholen.
- Die Kosten für die Betreuung und das Mittagessen werden monatlich im Nachhinein per Bankeinzug von der Marktgemeinde Hard eingezogen. Zur Zahlung fällig werden die angemeldeten Betreuungszeiten und das bestellte Essen. Tarife siehe Tarifblatt unten.
- Nach 3 Wochen unentschuldigtem Fernbleiben gilt das Kind automatisch als abgemeldet.
- Anträge zur Tarifreduzierung werden im Gemeindeamt von Hr. Matthias Österle (+43 5574 697238, soziales@hard.at) bearbeitet.
- Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an das Fachpersonal und endet mit der Übergabe an die Eltern oder an andere, von Eltern bestimmte Personen.
- Bei Krankheit (Kopfläusen, Fieber, ansteckenden Krankheiten, usw.) oder sonstigem Fernbleiben muss die Einrichtung informiert werden und die Kinder müssen zu Hause bleiben.
- Änderungen der Daten (Adresse, Telefonnummer, Abholberechtigung, Bankdaten, usw.) sind umgehend in der Einrichtung bekannt zu geben.
- Für Kleidung und Spielsachen, die in der Einrichtung abhandenkommen, übernehmen wir keine Haftung.
Ihr Kind besucht einen Kindergarten
- Ein Kindergartenkind muss regelmäßig mindestens vier Vormittage in der Woche den Kindergarten besuchen.
- Kindergartenpflicht im Ausmaß von 20 Stunden besteht für alle fünfjährigen, sowie vierjährigen Kinder mit Sprachförderbedarf. Ein Ansuchen zur Befreiung der Kindergartenpflicht ist über die Abteilung Elementarpädagogik des Landes Vorarlberg einzureichen.
- Darf Ihr Kind alleine nach Hause gehen, muss von den Erziehungsberechtigten ein formloses Schriftstück aufgesetzt und im Kindergarten abgegeben werden. Die Eltern haben für die Sicherheit ihrer Kinder auf dem Weg zum und vom Kindergarten zu sorgen
Platzzuweisung
Die Platzinformation erfolgt im Laufe des Mai 2023 schriftlich mit der Einladung zum Aufnahmegespräch der jeweiligen Einrichtung.
Hilfreiche Anmeldeunterlagen
Kontakt
Astrid Breuder
Leitung Abteilung Bildung

Birgit Burger
Sekretariat Bildung

Dipl.-Kfm. Reinhart Röck
Bildung

Wenn Sie in Hard wohnen und Ihr Kind für den Kindergarten anmelden möchten, haben Sie jedes Jahr im Zeitraum von Anfang Februar bis Ende März die Möglichkeit, dies online zu tun. Die Gemeinde Hard bietet ein verlinktes Online-Formular an, das Sie einfach ausfüllen und abschicken können. Hier können Sie den gewünschten Kindergarten sowie den gewünschten Betreuungsumfang auswählen.
Info
Es ist zu beachten, dass eine Anmeldung im Voraus erforderlich ist, da die Plätze begrenzt sind. Wir empfehlen daher, sich rechtzeitig um eine Anmeldung zu kümmern.
Sollten Sie die Anmeldung nicht innerhalb des genannten Zeitraums vornehmen können, ist es notwendig, persönlich Kontakt mit der Abteilung Bildung aufzunehmen. Dort können Sie sich über freie Plätze informieren und weitere Schritte zur Anmeldung besprechen.
Berufsbescheinigung
Für die Anmeldung in der Kleinkindbetreuung oder für einen Ganztageskindergartenplatz sind Berufsbescheinigungen von beiden Elternteilen nötig (siehe Beilage). Bitte lassen Sie die Bescheinigungen von Ihren/m Arbeitgeber/n vor der Anmeldung ausfüllen, um sie der Onlineanmeldung beifügen zu können (PDF hochladen).
Wunscheinrichtung
Sie können in der Onlineanmeldung Ihre Wunscheinrichtung wählen. Diese Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Platzzuteilung erfolgt ausschließlich durch die Marktgemeinde Hard als Trägerin der Kinderbetreuungseinrichtungen anhand von organisatorischen und pädagogischen Kriterien.
Wichtige Informationen zur Anmeldung
Um Ihrem Kind einen guten Betreuungsstart zu bieten und Ihnen vorab schon einige Fragen zu beantworten, bitten wir Sie, das folgende Dokument zu lesen.
Allgemeine Informationen
- Voraussetzung für einen Kinderbetreuungsplatz ist, der in Hard gemeldete Hauptwohnsitz des Kindes und dessen Erziehungsberechtigten.
- Die Harder Kinderbetreuungseinrichtungen sind für Kinder berufstätiger Eltern ganzjährig geöffnet. Lediglich an vier Wochen im Jahr sind die Einrichtungen geschlossen. Die freien Tage werden im Herbst mit dem Ferienkalender bekannt gegeben.
- Anmeldungen sind für ein Semester verbindlich. Änderungen von Modulen während des Betreuungsjahres, sind in Ausnahmefällen mit der jeweiligen Leitung der Einrichtung abzuklären. Eine Zusage ist abhängig von Platz und Berufstätigkeit.
- Der Bedarf für die Ferienbetreuung (Semester‑, Oster- und Sommerferien) wird zeitgerecht separat abgefragt. Dieses Betreuungsangebot besteht lediglich für jene Tage/Wochen, an welchen berufstätige Eltern ihren Beruf tatsächlich ausüben.
- Bei vorhersehbarer Abwesenheit (Urlaub, Krankheit, …) muss das Essen bis spätestens Dienstag 10.00 Uhr in der jeweiligen Einrichtung abgemeldet werden, ansonsten wird das Essen automatisch bestellt und verrechnet.
- Bei unvorhergesehenem Fehlen des Kindes (Erkrankung, …) wird das Essen verrechnet. Es besteht die Möglichkeit, das Essen in der Einrichtung abzuholen.
- Die Kosten für die Betreuung und das Mittagessen werden monatlich im Nachhinein per Bankeinzug von der Marktgemeinde Hard eingezogen. Zur Zahlung fällig werden die angemeldeten Betreuungszeiten und das bestellte Essen. Tarife siehe Tarifblatt unten.
- Nach 3 Wochen unentschuldigtem Fernbleiben gilt das Kind automatisch als abgemeldet.
- Anträge zur Tarifreduzierung werden im Gemeindeamt von Hr. Matthias Österle (+43 5574 697238, soziales@hard.at) bearbeitet.
- Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an das Fachpersonal und endet mit der Übergabe an die Eltern oder an andere, von Eltern bestimmte Personen.
- Bei Krankheit (Kopfläusen, Fieber, ansteckenden Krankheiten, usw.) oder sonstigem Fernbleiben muss die Einrichtung informiert werden und die Kinder müssen zu Hause bleiben.
- Änderungen der Daten (Adresse, Telefonnummer, Abholberechtigung, Bankdaten, usw.) sind umgehend in der Einrichtung bekannt zu geben.
- Für Kleidung und Spielsachen, die in der Einrichtung abhandenkommen, übernehmen wir keine Haftung.
Ihr Kind besucht einen Kindergarten
- Ein Kindergartenkind muss regelmäßig mindestens vier Vormittage in der Woche den Kindergarten besuchen.
- Kindergartenpflicht im Ausmaß von 20 Stunden besteht für alle fünfjährigen, sowie vierjährigen Kinder mit Sprachförderbedarf. Ein Ansuchen zur Befreiung der Kindergartenpflicht ist über die Abteilung Elementarpädagogik des Landes Vorarlberg einzureichen.
- Darf Ihr Kind alleine nach Hause gehen, muss von den Erziehungsberechtigten ein formloses Schriftstück aufgesetzt und im Kindergarten abgegeben werden. Die Eltern haben für die Sicherheit ihrer Kinder auf dem Weg zum und vom Kindergarten zu sorgen
Platzzuweisung
Die Platzinformation erfolgt im Laufe des Mai 2023 schriftlich mit der Einladung zum Aufnahmegespräch der jeweiligen Einrichtung.
Hilfreiche Anmeldeunterlagen
Kontakt
Astrid Breuder
Leitung Abteilung Bildung

Birgit Burger
Sekretariat Bildung

Dipl.-Kfm. Reinhart Röck
Bildung
